Haschisch ist das Harz der Cannabispflanze und enthält unter anderem THC.
Haschisch ist das gepresste Harz der Cannabispflanze und damit ein Konzentrat, während Marihuana aus getrockneten Blüten und Blättern besteht. Fahreignungsrechtlich sind beide Produkte gleich zu behandeln, denn maßgeblich ist der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol und nicht die Handelsform. Bedeutung gewinnt die Unterscheidung erst dort, wo die Beurteilungskriterien nach dem Wirkstoffgehalt einer Konsumeinheit und nach der Dosierbarkeit fragen. Wer die aufgenommene Menge nicht einschätzen kann, kann auch die eigene Beeinträchtigung und die notwendige Wartezeit bis zu einer Fahrt nicht verlässlich bestimmen – genau dieser Zusammenhang wird im Verfahren aufgegriffen.
Mit dem Cannabisgesetz vom 27. März 2024 wurde Cannabis aus § 14 FeV herausgelöst; seit dem 1. April 2024 gilt der eigene § 13a FeV. Der frühere Tatbestand der gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist entfallen. Nach § 13a Absatz 1 Nummer 2 setzt eine medizinisch-psychologische Untersuchung Anzeichen oder Tatsachen für einen Cannabisfehlgebrauch, wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder eine frühere Entziehung aus diesen Gründen voraus. Ein einmaliger Auffälligkeitsfall hat damit deutlich geringeres Gewicht als vor der Reform, und der bloße Konsum genügt nicht mehr als Ausgangspunkt für Fahreignungszweifel. Anlage 4 FeV bleibt mit den Nummern 9.2.1 und 9.2.2 weiter maßgeblich.
Das Kriterium D 3.5 N zum risikoarmen, moderaten Cannabiskonsum nennt als Richtwert höchstens 50 mg THC je Konsumeinheit und führt hochpotente Sorten ab 20 Prozent THC unter seinen sieben Kontraindikatoren; liegt auch nur einer davon vor, gilt das Kriterium als nicht erfüllt. Diese Angaben sind Indikatoren innerhalb eines mehrgliedrigen Katalogs und ausdrücklich nicht kumulativ zu verrechnen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen stellt zugleich fest, dass sich aus Cannabinoidkonzentrationen keine konkreten Grenzwerte ableiten lassen. Die Messseite behandelt das Schwesterlexikon unter Cannabis-Haaranalytik.
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