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Cannabis

Cannabis ist eine Sammelbezeichnung für Produkte der Cannabispflanze mit unterschiedlichen Gehalten an THC und anderen Cannabinoiden. Teillegalisierung, Fahreignung und aktuelle Fahrtüchtigkeit sind getrennte Fragen.

Die Zeitenwende von 2024

Mit dem Cannabisgesetz vom 27. März 2024, in Kraft seit dem 1. April 2024, hat sich die fahrerlaubnisrechtliche Behandlung von Cannabis grundlegend geändert. Artikel 14 des Gesetzes brachte einen eigenen Paragrafen in die Fahrerlaubnis-Verordnung: § 13a FeV. Cannabis wurde damit aus § 14 FeV herausgelöst, und der frühere Tatbestand der gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist entfallen. Weitere Änderungen folgten durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Der entscheidende Satz lautet: Bloßer Cannabiskonsum genügt nicht mehr als Ausgangspunkt für Fahreignungszweifel. Nach § 13a FeV führt ein Cannabisfehlgebrauch (früher Cannabismissbrauch) erst bei wiederholter Zuwiderhandlung zu Aufklärungsmaßnahmen; der einmalige Auffälligkeitsfall hat geringeres Gewicht als zuvor.

Wo Cannabis fachlich eingeordnet wird

Trotz der eigenen Norm bleibt Cannabis in der 5. Auflage der Beurteilungskriterien innerhalb der D-Hypothesen. Begründet wird das damit, dass der Umgang weiterhin deutlich reglementiert ist, dass Cannabis pharmakologisch und metabolisch anderen Drogen näher steht als Alkohol und dass häufig gemischte oder wechselnde Konsummuster vorliegen.

Zwei gleichwertige Wege

Neu ist, dass die 5. Auflage nicht mehr nur den Verzicht kennt. Neben der Abstinenz steht der risikoarme, moderate Konsum als gleichwertiger Weg. Welchen Weg jemand geht, entscheidet die betroffene Person selbst und nicht die gutachtende Stelle. In beiden Fällen sind eine ausreichende Dauer der Veränderung und das Fehlen besonderer Risikofaktoren zu prüfen; beim kontrollierten Konsum tritt die Prüfung des Trennverhaltens hinzu.

Welche Konstellation vorliegt, ergibt sich aus Aktenlage und Untersuchung, nicht aus einer Definition.

Verwandte Begriffe

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