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Marihuana

Marihuana bezeichnet getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Cannabispflanze.

  • Bedeutung im MPU-Kontext: Im MPU-Kontext gelten die besondere Cannabisrechtslage, § 13a FeV und die cannabisbezogenen D‑Hypothesen der BK‑5; Cannabis wird nicht schematisch wie jede andere Droge behandelt.
  • Worauf kommt es an? Konsummuster, mögliche Missbrauchs- oder Abhängigkeitsmerkmale, Trennbereitschaft, Trennvermögen und vorausschauende Mobilitätsplanung.
  • Typisches Missverständnis: Teillegalisierung bedeutet weder automatische Fahreignung noch sichere Fahrtüchtigkeit unterhalb eines Grenzwerts.
  • Wichtiger Hinweis: Keine Definition in diesem Lexikon erlaubt eine automatische Hypothesenzuordnung, Diagnose oder Prognose. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
  • Siehe auch: Cannabis und Fahreignung · Cannabis und § 13a FeV · THC im Blutserum · THC-COOH · D3 bei Cannabis

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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