THC-COOH ist der langlebige Abbaustoff des Tetrahydrocannabinols. Für die Fahreignungsbegutachtung ist er interessant, weil er länger nachweisbar bleibt als THC selbst und damit über einen längeren Zeitraum hinweg Hinweise auf das Konsumverhalten geben kann. Im Begutachtungsverfahren erscheint er als Indikator in Kriterienkatalogen, nicht als Entscheidungsschwelle.
Die Beurteilungskriterien nennen an mehreren Stellen Konzentrationen. Jede erfüllt eine andere Funktion, und keine davon steht für sich allein.
| Wert | Matrix | Funktion im Kriterienkatalog |
|---|---|---|
| ab 75 ng/ml | Blutserum | Indikator für häufigen Konsum, korreliert mit mehr als 10 Konsumeinheiten pro Monat |
| ab 150 ng/ml | Blutserum | Indikator für regelmäßigen Konsum, gestützt auf obergerichtliche Rechtsprechung |
| ab 20 ng/ml | Blutserum | Kontraindikator zu D 3.6 N bei kurzfristiger Einbestellung von höchstens zwei Tagen |
| ab 1 pg/mg | Haar | Kontraindikator zu D 3.6 N, retrospektive Kontrolle |
Die ersten beiden Werte gehören zu Kriterium D 3.1 K und beschreiben dort die Indikatorengruppe Toleranz und Verträglichkeit – sie sind zwei von 16 Indikatoren und werden mit allen übrigen zusammen gewürdigt. Die beiden unteren Werte wirken anders: Sie gehören zu D 3.6 N und stehen einem Beleg entgegen, weil sie mit dem behaupteten Verzicht oder dem behaupteten niederfrequenten Konsum nicht vereinbar wären. Die Einbestellung binnen höchstens zwei Tagen ist dabei Teil der Aussagekraft: Sie soll verhindern, dass sich der Befund durch Vorbereitung beeinflussen lässt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen stellt ausdrücklich fest, dass hohe THC-COOH-Werte nicht per se auf eine regelmäßig übermäßige Substanzaufnahme schließen lassen. Sehr hohe Werte können in den Begutachtungsprozess einbezogen werden, konkrete Grenzwerte lassen sich daraus jedoch nicht ableiten; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zu den Zahlen der Beurteilungskriterien, sondern erklärt sie: Die Werte sind Bausteine eines mehrgliedrigen Katalogs, dessen Indikatoren ausdrücklich nicht kumulativ verrechnet werden. Ein einzelner Messwert entscheidet nichts – erst das Zusammenspiel mit Anamnese, Exploration, Verhaltensdaten und Vorgeschichte trägt eine Bewertung.
THC-COOH lagert sich bei wiederholtem Konsum an und baut sich langsam ab. Deshalb spricht ein hoher Wert eher für eine Kumulation über mehrere Konsumereignisse als für ein einzelnes. Genau das macht ihn für die Begutachtung interessant, in der es um Muster geht und nicht um den einzelnen Vorfall. Die Beurteilungskriterien beschreiben diesen Zusammenhang als Depotbildung und ordnen ihn der Frage der Toleranzentwicklung zu. Wie zuverlässig eine Depotbildung ausgeschlossen werden kann, hängt allerdings vom Konsummuster ab: Mehrtägige Pausen zwischen isolierten Konsumeinheiten wirken ihr entgegen, aufeinanderfolgende Konsumtage begünstigen sie.
Wie THC-COOH bestimmt wird, welche Bestimmungsgrenzen gelten und weshalb der Nachweis im Haar besonders anspruchsvoll ist, ist eine labortechnische Frage und keine des Begutachtungsverfahrens. Ausführlich behandelt wird sie im Schwesterlexikon unter THC-Carbonsäure sowie zu Kontaminations- und Abgrenzungsfragen unter Cannabis-Haaranalytik. Auf dieser Seite geht es allein darum, was ein Befund im Verfahren bedeutet.
Nein. Der Wert ist ein Indikator innerhalb von Kriterium D 3.1 K und wird gemeinsam mit den übrigen Indikatoren gewürdigt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hält ausdrücklich fest, dass sich aus solchen Konzentrationen kein Konsummuster per se ableiten lässt.
Weil dort eine andere Frage gestellt wird. Es geht nicht um die Einordnung eines Konsummusters, sondern darum, ob ein behaupteter Verzicht oder ein behaupteter niederfrequenter Konsum durch den Befund gestützt wird. Der Maßstab ist deshalb enger.
Gar nicht – das sind verschiedene Substanzen und verschiedene Regelungsebenen. Der gesetzliche Wert bezieht sich auf THC selbst; die Unterscheidung ist unter THC-Grenzwert dargestellt.
Nein. THC-COOH ist wegen seiner langen Nachweisbarkeit gerade nicht geeignet, einen Konsumzeitpunkt zu bestimmen. Für die Frage der Substanzfreiheit wird deshalb THC im Blutserum herangezogen.
Stand der fachlichen Angaben: August 2026. Grundlagen sind die 5. Auflage der Beurteilungskriterien und das Informationsschreiben der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Cannabis. Eine Lexikondefinition erlaubt keine Hypothesenzuordnung; die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.