Nachweisdiagnostik prüft, ob eine besondere Voraussetzung durch geeignete Befunde belegt ist; ein einzelner Nachweis beantwortet nicht automatisch die gesamte MPU-Frage.
Nachweisdiagnostik bezeichnet die Gesamtheit der Verfahren, mit denen Angaben zu Konsum oder Verzicht überprüfbar gemacht werden. Im methodischen Teil C der 5. Auflage der Beurteilungskriterien ist sie als CTU geführt und deckt Nachweise, Marker, Methodik und Verwertbarkeit ab. Es gibt genau vier CTU-Kriterien: CTU 1 regelt die Durchführungsbedingungen eines Kontrollprogramms, CTU 2 die Anforderungen an die durchführende Stelle und die Probenahme, CTU 3 die toxikologische Analyse und CTU 4 die Berichtserstellung. Neu hinzugekommen ist Tabelle C.12 als strukturierte Übersicht aller toxikologischen Belege.
Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung markieren die Untergrenze: Nach Entzugsbehandlung und suchtspezifischer Rehabilitation ist in der Regel eine einjährige Abstinenz nachzuweisen, und zwar auf der Basis von mindestens vier unvorhersehbar anberaumten Laboruntersuchungen in unregelmäßigen Abständen innerhalb dieser Jahresfrist. Die Beurteilungskriterien konkretisieren darüber hinaus, welche Programmlängen mit welcher Kontrolldichte und welcher Körpermatrix zusammenpassen. Das ist kein Widerspruch, sondern eine allgemeine Vorgabe und ihre fachliche Ausgestaltung.
Ein Beleg beantwortet immer nur die Frage, ob innerhalb eines definierten Zeitraums Substanzaufnahme feststellbar war. Er beantwortet nicht, warum es zu der Auffälligkeit kam und ob sich daran etwas geändert hat. Die Bundesanstalt für Straßenwesen formuliert das so, dass Abstinenz- und Nüchternheitsbelege für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten darstellen. Die analytischen Anforderungen selbst sind auf der Schwesterseite zu den CTU-Kriterien ausgeführt.
Hinzu kommt die zeitliche Dimension. Belege altern: Ist ein einjähriger Nachweis bei der Begutachtung bereits älter als vier Monate, kann die Begutachtungsstelle eine Aktualisierung verlangen, etwa drei weitere Kontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine Haaranalyse. Auch das zeigt, dass die Nachweisdiagnostik kein einmaliger Akt ist, sondern ein über den gesamten Verfahrensweg mitlaufender Bestandteil.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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