Lexikon A–Z

Cut-off-Werte

Cut-off-Werte sind methoden- und zweckbezogene Entscheidungsgrenzen für Laborbefunde. Sie dürfen nur zusammen mit Matrix, Analyt, Methode und Fragestellung interpretiert werden.

Entscheidungsgrenze, nicht Nachweisgrenze

Ein Cut-off ist eine vereinbarte Entscheidungsgrenze. Er legt fest, ab welcher Konzentration ein Befund im jeweiligen Programm als positiv gewertet wird. Er ist nicht identisch mit der analytischen Nachweisgrenze, also der kleinsten Konzentration, die ein Verfahren überhaupt sicher erkennt. Moderne Verfahren können deutlich unterhalb der geltenden Entscheidungsgrenzen messen; der Cut-off ist eine bewusste Setzung, die Störfaktoren und unbeabsichtigte Aufnahme aus dem positiven Bereich heraushalten soll.

Daraus folgt eine im Verfahren oft übersehene Konsequenz: Ein Wert unterhalb des Cut-off bedeutet nicht „nichts gefunden“, sondern „nicht als Konsum zu werten“. Umgekehrt ist eine Überschreitung zunächst nur ein Befund, der einzuordnen ist.

Messunsicherheit zugunsten der betroffenen Person

Jede Messung streut. Die Beurteilungskriterien und die einschlägigen fachlichen Vorgaben verlangen deshalb, die Messunsicherheit bei Entscheidungen an der Grenze zugunsten der betroffenen Person zu berücksichtigen. Ein Wert knapp oberhalb der Grenze trägt daher nicht ohne Weiteres die Bewertung als Verstoß.

Wie ein Grenzwertbefund im Verfahren behandelt wird

Ein Screening ist stets nur hinweisgebend. Ein positives Ergebnis muss durch ein zweites, unabhängiges, spezifisches und identifizierendes Verfahren bestätigt werden; ein Immunoassay kann nicht durch einen weiteren Immunoassay bestätigt werden. Erst danach ist ein Befund verwertbar. Anschließend bleibt die inhaltliche Frage, was er für die geprüfte Hypothese bedeutet – die Zahl selbst beantwortet sie nicht.

Die einzelnen Werte je Substanz und Matrix gehören in die Analytik und sind im Schwesterlexikon unter Cut-off zusammengestellt.

Für die Aktenlage hat das eine praktische Folge. Ein Laborbericht nennt in der Regel sowohl den gemessenen Wert als auch die zugrunde gelegte Entscheidungsgrenze. Beides gehört zusammen: Ohne die Angabe, welche Grenze angewandt wurde, lässt sich ein Zahlenwert nicht einordnen, weil dieselbe Konzentration je nach Programm und Matrix unterschiedlich bewertet werden kann.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe C)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →