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Vorbelastungen

Vorbelastungen sind frühere, aktenkundige Eintragungen oder Vorfälle einer Person, etwa im Fahreignungsregister oder in ärztlichen Unterlagen. Sie fließen als Teil der Gesamtschau in die Begutachtung ein, ohne für sich allein bereits ein Ergebnis vorwegzunehmen.

Was in die Akte einfließt

Als Vorbelastungen werden alle aktenkundigen Vorgänge bezeichnet, die für die Beurteilung der Fahreignung von Bedeutung sein können: frühere Zuwiderhandlungen, Bußgeldentscheidungen, strafrechtliche Entscheidungen, frühere Entziehungen und Eintragungen im Fahreignungsregister. Sie bilden den Sachverhalt, aus dem die Fahrerlaubnisbehörde ihre Eignungszweifel ableitet und auf dem später eine Fragestellung aufbaut.

Der Begriff sagt nichts über das Gewicht des Einzelnen aus. Er bezeichnet zunächst nur, dass etwas vorliegt. Ob daraus etwas folgt, ist eine getrennte Frage.

Warum die Vorgeschichte fachlich zählt

Für die Begutachtung ist die Vorgeschichte deshalb bedeutsam, weil sie zeigt, ob ein Vorfall vereinzelt geblieben ist oder Teil eines Verlaufs war. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien nimmt darauf an mehreren Stellen Bezug, etwa wenn Kriterium A 1.3 N für einen verkürzten Nachweiszeitraum unter anderem eine relativ kurze Dauer der Problematik und das Fehlen weitreichender Störungen im Sozialbereich verlangt. Auch die Dauer einer geforderten Erprobung orientiert sich daran, wie lange und wie ausgeprägt eine Problematik bestanden hat.

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung formulieren für Straftaten und Verkehrsauffälligkeit, dass Stabilität über einen gewissen Zeitraum, in der Regel etwa ein Jahr, gegeben sein muss. Auch dieser Maßstab hängt an der Vorgeschichte.

Grenzen der Aussagekraft

Aus der bloßen Anzahl von Eintragungen folgt keine Hypothesenzuordnung. Ebenso wenig lässt sich aus dem Fehlen von Eintragungen auf ein unauffälliges Verhalten schließen. Welche Bedeutung eine Vorgeschichte hat, wird ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag geprüft.

Verwandte Begriffe

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