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Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg speichert rechtskräftig festgestellte verkehrsrechtliche Verstöße und ist die zentrale Datengrundlage, auf die Fahrerlaubnisbehörden bei der Beurteilung der Fahreignung zugreifen.

Ein Register, keine Eignungsakte

Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt und sammelt bundesweit rechtskräftige Entscheidungen zu Verkehrsverstößen, Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden und gerichtliche Entziehungen. Es ist damit ein zentrales Verzeichnis von Eintragungen – und ausdrücklich nicht die bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde geführte Eignungsakte, in der Schriftverkehr, Gutachten und Bescheide zusammenlaufen. Beide Bestände können unterschiedlich vollständig sein.

Was ein Eintrag im Verfahren bedeutet

Registereintragungen liefern der Behörde Tatsachen, an die sie Eignungszweifel knüpfen kann. Ob daraus eine Anordnung folgt, richtet sich nach den Anlassnormen der Fahrerlaubnis-Verordnung – bei Alkohol nach § 13 FeV, bei Cannabis nach § 13a FeV, bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen nach § 14 FeV. Der Eintrag selbst begründet keine Unfahreignung; er ist Anknüpfungspunkt, nicht Ergebnis.

Zeitliche Grenzen der Verwertbarkeit

Eintragungen bleiben nicht dauerhaft bestehen. Nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen werden sie getilgt und dürfen dann nicht mehr zum Nachteil der betroffenen Person verwertet werden. Für die Begutachtung heißt das: Maßgeblich ist der Stand, den die Behörde mit dem Auftrag übermittelt. Bei Verkehrsauffälligkeit und Straftaten erwarten die Begutachtungsleitlinien im Übrigen Stabilität über einen gewissen Zeitraum, in der Regel etwa ein Jahr.

Verwandte Begriffe

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