Eine verfestigte Normabweichung liegt vor, wenn regelwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum wiederholt auftritt und sich dadurch zu einem stabilen Muster entwickelt hat. Sie erschwert die Prognose, weil eingeübte Verhaltensmuster besonders veränderungsresistent sind.
Von einer verfestigten Normabweichung spricht man, wenn Regelverstöße nicht mehr als situative Ausrutscher erklärbar sind, sondern als Ausdruck einer stabilen Haltung erscheinen. Kennzeichnend sind Wiederholung über längere Zeit, Verstöße in unterschiedlichen Situationen und das Ausbleiben einer Verhaltenskorrektur trotz spürbarer Konsequenzen. Der Begriff beschreibt damit eine Qualität, nicht eine Menge.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich aus einer Zahl von Eintragungen allein nichts ableiten lässt. Zwei Personen mit derselben Anzahl von Verstößen können fahreignungsrechtlich sehr verschieden zu betrachten sein, je nachdem, ob die Verstöße aus einer einzigen Phase stammen oder sich über Jahre ziehen.
Bei Verkehrsauffälligkeit und Straftaten sprechen die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung davon, dass die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung über einen gewissen Zeitraum, in der Regel etwa ein Jahr, stabil sein müssen. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien behandelt diesen Bereich in den V-Hypothesen zu Verkehrsauffälligkeit und Straftaten. Geprüft werden dort unter anderem das Verständnis für die Entstehung des Musters, veränderte Bedingungen und die Verlässlichkeit im Alltag.
Der Blick richtet sich also nicht auf die Vergangenheit allein. Entscheidend ist, ob sich jene Bedingungen verändert haben, unter denen die Verstöße entstanden sind, und ob diese Veränderung über einen ausreichenden Zeitraum erprobt wurde.
Er ist keine Persönlichkeitsdiagnose und keine Zuschreibung von Charaktereigenschaften. Er benennt ein beobachtbares Verhaltensmuster und dessen Verfestigungsgrad. Ob ein solches Muster im Einzelfall vorliegt, entscheidet sich in der Begutachtung anhand von Aktenlage und Exploration, nicht anhand einer Lexikondefinition.
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