Die Fahrerlaubnisakte enthält die für die behördliche Entscheidung und Begutachtung relevanten Vorgänge. Sie prägt Anlass und Fragestellung der MPU.
Die Fahrerlaubnisakte bündelt bei der zuständigen Behörde alles, was zur Fahrerlaubnis einer Person dokumentiert ist: Erteilungen und Erweiterungen, Mitteilungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, Auszüge aus dem Fahreignungsregister, frühere Gutachten sowie Bescheide und deren Begründungen. Sie ist die Tatsachengrundlage jeder Entscheidung. Aus ihr leitet die Behörde ab, ob Eignungszweifel bestehen, welcher Anlasstatbestand einschlägig ist und welche Fragestellung dem Gutachtenauftrag zugrunde gelegt wird. Ohne diese Grundlage gibt es weder eine Anordnung noch eine Begutachtung.
Die Begutachtungsstelle erhält die entscheidungserheblichen Unterlagen mit dem Auftrag und arbeitet mit ihnen. Wie stark die Aktenlage wirkt, zeigt der Wortlaut der Begutachtungsleitlinien: In Kapitel 3.13.1 ist von einem Fehlgebrauch (früher „Missbrauch“) unter anderem dann auszugehen, wenn aktenkundig ein Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme belegt ist. Angaben im Untersuchungsgespräch werden an dieser Grundlage gespiegelt. Widersprüche zwischen Akte und Schilderung sind deshalb selbst ein diagnostisch bedeutsamer Umstand, ohne dass daraus ein feststehendes Ergebnis folgt.
Betroffene können bei der Behörde Einsicht nehmen und so nachvollziehen, welche Tatsachen der Anordnung zugrunde liegen. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen lassen sich nur im Verwaltungsverfahren klären, nicht in der Begutachtung. Die Begutachtungsstelle prüft weder die Rechtmäßigkeit der Anordnung noch die Richtigkeit der übermittelten Unterlagen; sie beantwortet die gestellte Frage auf der Grundlage dessen, was ihr vorliegt, und dessen, was sie selbst erhebt. Wie die Behörde die Aktenlage bewertet und welche Schlüsse sie daraus zieht, bleibt ihrer eigenen Entscheidung vorbehalten.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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