Lexikon A–Z

Verkehrsunterricht

Der Verkehrsunterricht dient dazu, das Wissen über Verkehrsregeln zu vertiefen und das Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern. Er wird in der Regel angeordnet, wenn Verkehrsteilnehmer gegen Verkehrsregeln verstoßen haben.

Wissensvermittlung, keine Verhaltensarbeit

Verkehrsunterricht bezeichnet eine Unterweisung über Verkehrsregeln und deren Anwendung. Inhalt sind die Pflichten der Straßenverkehrs-Ordnung, typische Gefahrensituationen und die Folgen von Verstößen. Adressiert wird damit ein Wissensdefizit, nicht ein Konsumproblem und nicht eine überdauernde Haltung gegenüber Regeln.

Daraus ergibt sich die wichtigste Abgrenzung dieses Begriffs: Verkehrsunterricht ist weder Beratung noch Therapie. Er richtet sich an den Verstand, nicht an die Motivlage, und er ersetzt keine Auseinandersetzung mit den Bedingungen, unter denen ein Verhalten entstanden ist.

Einordnung neben anderen Maßnahmen

Im Umfeld des Fahrerlaubnisrechts existieren mehrere Maßnahmearten mit unterschiedlichem Zweck. Seminare und Kurse zielen auf Einstellungs- und Verhaltensänderung und sind teils an eigene Anerkennungen geknüpft; die Kursprogramme nach § 70 FeV verfolgen im Drogenbereich bislang das Ziel stabiler Abstinenz. Die verkehrspsychologische Beratung arbeitet individuell an der eigenen Problematik. Der Verkehrsunterricht steht davon getrennt und bleibt auf Regelkenntnis begrenzt.

Für die Begutachtung folgt daraus: Eine Teilnahmebescheinigung belegt, dass eine Maßnahme besucht wurde. Sie belegt nicht, dass sich Verhalten verändert hat, und sie beantwortet keine Fragestellung.

Wo Wissen dennoch verlangt wird

In einer Konstellation ist Regelwissen ausdrücklich Voraussetzung. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen in Kapitel 3.13.1 beim Änderungsziel kontrolliertes Trinken zusätzlich den Nachweis eines angemessenen Wissens zum Bereich des Alkoholtrinkens und Fahrens. Auch dort ersetzt Wissen jedoch nicht die geforderte stabile und motivational gefestigte Verhaltensänderung.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe V)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →