Das Besondere Aufbauseminar bei Alkohol ist ein verkehrspsychologisches Aufbauseminar für Fahrerlaubnisinhaber in der Probezeit, das bei einem alkoholbezogenen Verstoß angeordnet werden kann, um Einstellung und Verhalten im Straßenverkehr aufzuarbeiten.
Das besondere Aufbauseminar richtet sich an Fahranfänger, die in der Probezeit mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln auffällig geworden sind. Es ist eine Maßnahme des Probezeitrechts und keine Fahreignungsbegutachtung: Vermittelt werden Wissen über Wirkung und Risiken, die Auseinandersetzung mit der eigenen Auffälligkeit und der Aufbau verkehrssicherer Gewohnheiten. Der Hintergrund ist streng: § 24c StVG ordnet für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrende unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot an, das durch das Cannabisgesetz-Folgerecht um ein absolutes Cannabisverbot ergänzt wurde.
Eine Zuwiderhandlung ausschließlich gegen § 24c StVG bleibt nach § 13 Satz 2 FeV bei den Alkohol-Anlassfällen der wiederholten Zuwiderhandlung unberücksichtigt; im Cannabiskontext gilt über § 13a Absatz 2 FeV Entsprechendes. Das Seminar ist damit gerade keine Vorstufe zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, sondern eine eigenständige Reaktion auf ein Verhalten in der Probezeit. Es ersetzt umgekehrt auch keine spätere Begutachtung, wenn ein Anlass nach der Fahrerlaubnis-Verordnung hinzutritt.
Von den Aufbauseminaren zu unterscheiden sind die nach § 70 FeV anerkannten Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, die auf eine bereits diagnostizierte Problematik zielen. Die Teilnahme an einem Seminar wird bescheinigt und dokumentiert; welche Bedeutung ihr im Einzelfall zukommt, bewerten Behörde und Begutachtungsstelle.
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