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Verkehrspsychologische Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung nach Paragraf 71 FeV ist eine strukturierte, oft mehrsitzige Begleitung durch anerkannte Verkehrspsychologen, die auf eine tatsächliche Verhaltensänderung hinarbeitet, im Unterschied zu einer einmaligen, allgemeinen Beratung zur MPU.

Beratung ist etwas anderes als Begutachtung

Verkehrspsychologische Beratung ist ein freiwilliges Angebot, das Menschen bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Verkehrs- oder Konsumverhalten unterstützt. Sie arbeitet auf der Seite der ratsuchenden Person, ist vertraulich und verfolgt ein von dieser Person gesetztes Ziel. Ein Ergebnis in Form einer Eignungsaussage entsteht dabei nicht.

Die Begutachtungsstelle für Fahreignung nimmt die entgegengesetzte Rolle ein. Sie beantwortet eine von der Behörde gestellte Frage, ist zur Unabhängigkeit verpflichtet und übermittelt ihr Gutachten dem Auftraggeber. Sie begutachtet, sie berät nicht. Diese Trennung ist keine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass ein Gutachten überhaupt verwertbar ist.

Abgrenzung zu Kursen und zum Verkehrsunterricht

Neben der Beratung gibt es Kursangebote, die auf die Wiederherstellung der Fahreignung zielen und deren Teilnahme dokumentiert wird. Die Bundesanstalt für Straßenwesen weist darauf hin, dass die Kursprogramme nach § 70 FeV im Drogenbereich bislang das Ziel einer stabilen Abstinenz verfolgen und dass für Cannabis eine Überarbeitung erforderlich ist, weil dort neben der Abstinenz auch der kontrollierte Umgang als Ziel in Betracht kommt. Bei anderen Substanzen als Cannabis bleibt Abstinenz das Kursziel.

Vom Verkehrsunterricht unterscheidet sich die Beratung durch Zugang, Inhalt und Zweck. Dort geht es um die Vermittlung von Regelwissen, hier um die individuelle Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten.

Was Beratung nicht leisten kann

Eine Beratung nimmt kein Gutachtenergebnis vorweg und verschafft keinen Anspruch auf eine bestimmte Beurteilung. Sie liefert auch keine Antworten für das Untersuchungsgespräch. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag durch die Begutachtungsstelle.

Hinweis in eigener Sache

Die verkehrspsychologische Beratung im Sinne des § 4a StVG in Verbindung mit § 71 FeV darf nur von amtlich anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt werden; die Anerkennung setzt ein abgeschlossenes Psychologiestudium und eine verkehrspsychologische Zusatzqualifikation voraus. MPU Rhein-Ahr bietet diese Beratung nicht an. Unser Angebot ist die verkehrspädagogische MPU-Vorbereitung durch einen zertifizierten MPU-Berater und geprüften Verkehrspädagogen. Wer eine anerkannte verkehrspsychologische Beratung benötigt, findet anerkannte Fachkräfte über den BNV oder die zuständige Landesbehörde.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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