Lexikon A–Z

Begehung von Verkehrs- oder sonstigen Straftaten

Neben reinen Verkehrsordnungswidrigkeiten können auch Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht) oder allgemeine Straftaten für die Fahreignungsbegutachtung relevant sein, wenn sie Rückschlüsse auf Regelakzeptanz oder Rücksichtnahme im Straßenverkehr zulassen.

  • Siehe auch: Delinquenz · Schwerwiegende oder wiederholte Regelverstöße · Die Strafprozessordnung

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