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Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist die Straftat, ein Fahrzeug zu führen, obwohl man infolge Alkohol- oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann – unabhängig davon, ob dabei tatsächlich jemand konkret gefährdet wurde.

Der Tatbestand und seine Voraussetzungen

§ 316 StGB erfasst das Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Anders als bei den Bußgeldtatbeständen des Straßenverkehrsgesetzes genügt hier nicht das Erreichen eines Messwerts allein; entscheidend ist die Fahrunsicherheit. Die Rechtsprechung unterscheidet dafür zwei Wege: die absolute Fahrunsicherheit, bei der ab einem bestimmten Wert ohne weitere Anzeichen von Fahrunsicherheit ausgegangen wird, und die relative Fahrunsicherheit, bei der ein niedrigerer Wert zusammen mit Auffälligkeiten im Fahrverhalten herangezogen wird.

Die strafrechtliche Grenze der absoluten Fahrunsicherheit liegt bei 1,1 Promille. Dieser Wert stammt aus dem Strafrecht und steht nicht in der Fahrerlaubnis-Verordnung; er wird deshalb im Verwaltungsverfahren häufig missverstanden.

Bedeutung für das Fahreignungsverfahren

Für die Begutachtung ist der Wert aus einem anderen Grund interessant. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2021, Aktenzeichen 3 C 3.20, entschieden, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung auch unterhalb von 1,6 Promille in Betracht kommt, wenn eine Zusatztatsache vorliegt. Von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung kann demnach ausgegangen werden, wenn bei einer Trunkenheitsfahrt 1,1 Promille oder mehr vorlagen und dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen erkennbar waren. Fehlende Ausfallerscheinungen sprechen also nicht für, sondern gegen die betroffene Person.

Was der Tatbestand nicht aussagt

Aus einer Verurteilung folgt keine Diagnose. Ob eine beeinträchtigte Alkoholkonsumkontrolle, eine Alkoholgefährdung oder eine Abhängigkeit vorliegt, wird nach den Beurteilungskriterien geprüft und nicht aus einem Strafurteil abgelesen. Dieser Eintrag ist beschreibend und ersetzt keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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