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Trinkmengenkompetenz

Trinkmengenkompetenz bedeutet, alkoholische Getränke, Volumen und Alkoholgehalt realistisch in Standardmengen beziehungsweise reinen Alkohol einordnen zu können.

Eine Fähigkeit, keine Rechenaufgabe

Trinkmengenkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene Trinkmenge realistisch einzuschätzen und im Alltag zuverlässig zu steuern. Gemeint ist damit weder das Nachrechnen von Werten noch das Auswendiglernen von Faustregeln, sondern die praktische Verbindung aus Wissen, Selbstbeobachtung und Verhalten. Wer regelmäßig deutlich unterschätzt, wie viel getrunken wurde, hat unabhängig von jedem Messwert eine Steuerungslücke.

Wichtig ist die Abgrenzung zur nachträglichen Rückrechnung eines Blutalkoholwerts. Diese ist eine forensisch-toxikologische Frage über einen einzelnen Vorfall. Trinkmengenkompetenz betrifft dagegen die Gegenwart und die Zukunft des eigenen Umgangs mit Alkohol.

Verortung in den fachlichen Regelwerken

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen in Kapitel 3.13.1 beim Änderungsziel kontrolliertes Trinken ausdrücklich, dass zusätzlich ein angemessenes Wissen zum Bereich des Alkoholtrinkens und Fahrens nachgewiesen wird. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien greift das in Kriterium A 3.3 K auf, das die Änderung des Trinkverhaltens beschreibt. Dort ist in Punkt 5 als Zielverhalten bei gelegentlichem Konsum risikoarmer und nicht riskanter Konsum benannt; Punkt 16 verlangt, dass Haaranalysen oder Phosphatidylethanol nicht im Widerspruch zum angegebenen Konsum stehen.

Was daraus folgt und was nicht

Beschrieben wird ein Kompetenzbereich, nicht ein Prüfungsstoff. Dieser Eintrag enthält bewusst keine Musterantworten und keine Formulierungshilfen. Ob eine Änderung als gefestigt gilt, bewerten allein die Behörde und die Begutachtungsstelle im konkreten Auftrag.

Praktisch zeigt sich der Unterschied zwischen Wissen und Kompetenz erst dort, wo Situationen vom Plan abweichen: bei unerwarteten Anlässen, in Gesellschaft, nach einem langen Tag. Die 5. Auflage nimmt solche Konstellationen in Kriterium A 3.1 K in den Blick, wo unter Punkt 7 häufige Trinkanlässe beschrieben werden, die zu Werten von 1,1 bis 1,3 Promille führten und damit den gesellschaftlich üblichen Rahmen überschritten. Auch hier gilt: Ein einzelner Indikator entscheidet nichts, er ist Teil eines mehrgliedrigen Katalogs.

Verwandte Begriffe

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