Trinkmengenrekonstruktion ist die nachvollziehbare rückblickende Ermittlung tatsächlich konsumierter Alkoholmengen; sie bleibt eine Schätzung und muss Unsicherheiten offenlegen.
Von Trinkmengenrekonstruktion spricht man, wenn aus einem gemessenen Blutalkoholwert und Angaben zum Trinkverlauf auf die aufgenommene Alkoholmenge oder auf den Wert zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen werden soll. Die Frage stellt sich meist im strafrechtlichen oder im behördlichen Verfahren, etwa wenn zwischen Fahrt und Blutentnahme Zeit vergangen ist oder wenn ein Nachtrunk behauptet wird.
Für das Begutachtungsverfahren ist eine solche Rekonstruktion selten die eigentliche Frage. Dort interessiert nicht der rechnerische Wert eines einzelnen Abends, sondern was er über Gewöhnung, Konsummuster und Steuerungsfähigkeit erkennen lässt.
Rückrechnungen sind Sache forensisch-toxikologischer Sachverständiger und werden im Einzelfall gutachterlich vorgenommen. Sie beruhen auf Annahmen über Körperbau, Resorption und Abbau, die zwischen Personen und Situationen erheblich schwanken. Diese Seite nennt bewusst keine Formel, keine Verteilungsfaktoren und keine Abbauwerte: Losgelöst vom Einzelfall führen solche Angaben regelmäßig zu falschen Schlüssen, und die Bewertung obliegt ohnehin den dafür beauftragten Fachleuten.
Eine Rückrechnung betrifft Stunden. Marker wie Ethylglucuronid im Haar oder Phosphatidylethanol im Blut bilden dagegen Wochen bis Monate ab und beantworten eine ganz andere Frage: nicht wie viel an einem Abend getrunken wurde, sondern ob über einen längeren Zeitraum Konsum stattgefunden hat. Beide Zugänge sind nicht ineinander umrechenbar. Zur Analytik dieser Marker siehe Phosphatidylethanol. Dieser Eintrag ist beschreibend und ersetzt keine Rechtsberatung.
Für die Einordnung hilfreich ist noch ein dritter Punkt: Auch eine sorgfältig erstellte Rückrechnung bleibt eine Schätzung mit Bandbreite. Sie liefert keinen Punktwert, sondern einen Bereich, und sie steht und fällt mit der Verlässlichkeit der Angaben, die ihr zugrunde liegen. Aus einer solchen Bandbreite lässt sich weder eine Diagnose noch eine Hypothesenzuordnung ableiten.
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