Konsumkontrolle bezeichnet einen kontrollierten, mengen- oder situationsbegrenzten Umgang mit einer Substanz, im Unterschied zur vollständigen Abstinenz. Ob kontrollierter Konsum oder Abstinenz das angemessene Ziel ist, hängt vom Einzelfall und der zugrunde liegenden Hypothese ab.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat die A-Hypothesen zum Alkohol grundlegend überarbeitet. Die Hypothese A 2 trägt seither die Bezeichnung „beeinträchtigte Alkoholkonsumkontrolle“. Anlass der Umbenennung war der Wegfall des Begriffs „Missbrauch“ im Zuge der Anpassung an die fachliche Einordnung nach DSM-5; in der neuen Terminologie tritt dafür „Fehlgebrauch“ an dessen Stelle. Gemeint ist damit ein Konsum, bei dem Menge, Situation oder Fortsetzung nicht mehr zuverlässig gesteuert werden, ohne dass bereits eine Abhängigkeit vorliegen muss.
Ein zentraler Anhaltspunkt ist die Toleranz. Die 5. Auflage hat die dafür maßgeblichen Schwellen verändert: Eine Trunkenheitsfahrt gilt nunmehr ab 2,5 Promille als Toleranzhinweis, während die 4. Auflage 2,0 Promille nannte; eine Promillefahrt ohne außergewöhnliche Ausfallerscheinungen wird ab 2,0 Promille herangezogen, früher ab 1,6 Promille. Nach Kriterium A 3.1 K kommt eine ausgeprägte Toleranzbildung zudem in Betracht, wenn auch außerhalb des Straßenverkehrs 1,6 Promille erreicht wurden. Diese Werte sind Indikatoren in einem mehrgliedrigen Katalog und ausdrücklich nicht kumulativ zu zählen; sie ersetzen keine Gesamtwürdigung.
Konsumkontrolle beschreibt das beobachtbare Steuerungsverhalten rund um den Konsum. Die verminderte Kontrollfähigkeit ist demgegenüber eines der diagnostischen Kriterien der Abhängigkeit nach ICD-10. Die Begriffe gehören also unterschiedlichen Ebenen an und sind nicht austauschbar: Das eine beschreibt ein Verhaltensmuster im Alltag, das andere ein Merkmal einer klinischen Diagnose.
Beide Ebenen werden im Verfahren getrennt geprüft, weil sich an sie unterschiedliche Anforderungen an Nachweisdauer und Veränderungsziel knüpfen.
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