Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die grundlegenden Rechtsverhältnisse rund um Fahrerlaubnis und Fahreignung, unter anderem die Voraussetzungen für Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§ 3), die Anordnung einer MPU (§ 2a) sowie das Fahreignungsregister (§ 28 ff.).
Das Straßenverkehrsgesetz ist das förmliche Gesetz, auf dem das gesamte Fahrerlaubnisrecht ruht. Es bestimmt die Grundlagen der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und ermächtigt zum Erlass der Fahrerlaubnis-Verordnung, in der die Einzelheiten zu Eignungszweifeln, Gutachtenanlässen und Neuerteilung geregelt sind. Wer die Systematik verstehen will, liest das Gesetz als Rahmen und die Verordnung als Ausführung.
Ebenfalls im Gesetz verankert ist das Fahreignungsregister, in dem Entscheidungen gespeichert werden, die für die Beurteilung der Eignung von Bedeutung sind. Aus diesen Eintragungen speisen sich viele der Vorbelastungen, die im späteren Begutachtungsverfahren zur Sprache kommen.
Zwei Vorschriften werden im Cannabis- und Alkoholkontext regelmäßig genannt. Nach § 24a Absatz 1a handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat; die Regelung wurde am 21. August 2024 verkündet und trat am 22. August 2024 in Kraft. Sie ersetzte den zuvor herangezogenen Nachweiswert von 1,0 ng/ml. § 24a Absatz 2a ordnet zusätzlich ein absolutes Alkoholverbot bei Cannabiskonsum am Steuer an. § 24c richtet sich an Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie an Personen unter 21 Jahren und verbietet dieser Gruppe Alkohol und Cannabis am Steuer vollständig.
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein abgeschlossener Vorgang mit eigener Sanktion. Ob daraus Eignungszweifel folgen, entscheidet sich nach dem Fahrerlaubnisrecht und im Einzelfall. Die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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