Lexikon A–Z

Sperrfrist-Ablauf: Der Weg zur neuen Fahrerlaubnis

Der Ablauf der Sperrfrist bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis wieder gültig ist. Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit beendet ist, ist ein aktiver Schritt seitens des Betroffenen erforderlich.

Das Ende der Sperre ist kein Endpunkt

Mit dem Ablauf einer Sperrfrist fällt lediglich das zeitliche Hindernis weg. Eine Fahrerlaubnis entsteht dadurch nicht; sie muss bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. Während die Sperre selbst aus dem Strafverfahren stammt, liegt die Entscheidung über die Neuerteilung ausschließlich bei der Behörde. An dieser Schnittstelle entstehen die meisten Missverständnisse, weil beide Vorgänge zeitlich aufeinanderfolgen, inhaltlich aber getrennt sind.

Woran die Behörde anknüpft

Geprüft wird, ob Eignungszweifel fortbestehen. Die Anlässe stehen in § 13, § 13a und § 14 FeV; § 14 Abs. 2 Nummer 1 FeV verpflichtet zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der dort genannten Gründe entzogen war. Der inhaltliche Maßstab folgt aus Anlage 4 FeV: Nummer 8.2 verlangt eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens, Nummer 8.4 nach einer Abhängigkeit in der Regel ein Jahr nachgewiesene Abstinenz, Nummer 9.2.2 eine gefestigte Änderung des Cannabiskonsumverhaltens und Nummer 9.5 die einjährige Abstinenz nach Entzugsbehandlung und suchtspezifischer Rehabilitation.

Die zeitliche Abstimmung der Belege

Weil Nachweise Zeit brauchen, fällt der Beginn eines Kontrollprogramms häufig noch in die laufende Sperre. Zu beachten ist dabei, dass Belege altern: Ist ein einjähriger Nachweis bei der Begutachtung bereits älter als vier Monate, kann die Begutachtungsstelle eine Aktualisierung verlangen, etwa drei weitere Kontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine Haaranalyse. Terminzusagen lassen sich daraus nicht ableiten; der weitere Ablauf richtet sich nach der jeweiligen behördlichen Entscheidung im Einzelfall.

Von der benachbarten Darstellung zur Sperrfrist unterscheidet sich dieser Eintrag im Blickwinkel: Dort geht es um die strafgerichtliche Anordnung und ihre Wirkung, hier um das, was sich danach im Verwaltungsverfahren anschließt. Beides zusammen ergibt den vollständigen Weg, jedoch mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Maßstäben.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe S)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →