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Sperrfrist

Nach strafgerichtlicher Entziehung bestimmt die Sperrfrist, ab wann frühestens eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf; sie erteilt die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu.

Eine Anordnung aus dem Strafverfahren

Die Sperrfrist wird im Strafverfahren im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Während ihrer Dauer darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Sie ist damit eine zeitliche Schranke und keine Aussage darüber, ob die Fahreignung wiederhergestellt ist. Diese Unterscheidung ist der Kern des Begriffs: Die Sperre bestimmt einen frühesten Zeitpunkt, sie beantwortet aber nicht die Eignungsfrage.

Zwei Verfahren, die nebeneinander laufen

Neben dem Strafverfahren steht das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde, und beide folgen eigenen Regeln. Die Anlässe für eine Begutachtung ergeben sich unabhängig von einer Sperre aus der Fahrerlaubnis-Verordnung: § 13 FeV für Alkohol, § 13a FeV für Cannabis und § 14 FeV für Betäubungsmittel und Arzneistoffe. Der inhaltliche Maßstab folgt aus Anlage 4 FeV, etwa mit der in Nummer 8.4 und Nummer 9.5 genannten einjährigen Abstinenz. Eine abgelaufene Sperre ersetzt keine dieser Voraussetzungen.

Warum die Zeit auch inhaltlich zählt

Unabhängig von der juristischen Wirkung läuft während einer Sperre der Zeitraum, in dem sich eine Veränderung bewähren kann. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen eine Erprobung und Erfahrensbildung von in der Regel einem Jahr, mindestens jedoch sechs Monaten, bis eine Änderung als in das Gesamtverhalten integriert gelten kann. Wie lange eine Sperre im Einzelfall dauert, wie sie berechnet wird und welche Besonderheiten gelten, ergibt sich allein aus der gerichtlichen Entscheidung und den Akten; diese Darstellung ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Praktisch bedeutsam ist noch ein weiterer Punkt: Die Sperre bindet die Erteilung, nicht die Vorbereitung. Nachweise, Programme und fachliche Begleitung können unabhängig davon laufen, und ihr Zeitbedarf richtet sich nach den Vorgaben der Beurteilungskriterien und nicht nach der Dauer der Sperre. Beide Zeitschienen fallen deshalb nur selten zusammen.

Verwandte Begriffe

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