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Medizinisch-psychologisches Gutachten

Das medizinisch-psychologische Gutachten beantwortet die behördliche Fragestellung anhand medizinischer, psychologischer und gegebenenfalls toxikologischer Befunde.

Wer es veranlasst und was darin beantwortet wird

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten entsteht nicht aus eigenem Antrieb einer Begutachtungsstelle, sondern auf Grundlage einer Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde formuliert. Die Anlässe ergeben sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere aus § 13 FeV für Alkohol, § 13a FeV für Cannabis und § 14 FeV für Betäubungsmittel und Arzneistoffe. Beantwortet wird ausschließlich diese Frage. Alles, was in der Untersuchung erhoben wird – Vorgeschichte, körperlicher Befund, Laborwerte, Testergebnisse, Gesprächsinhalte – dient der Begründung der Antwort und wird im Gutachten nachvollziehbar dargestellt.

Der Aufbau des Regelwerks dahinter

Fachliche Grundlage der Urteilsbildung ist die 5. Auflage der Beurteilungskriterien. Sie gliedert sich in einen allgemeinen Teil A mit Grundlagen und diagnostischem Prozess, einen speziellen Teil B mit den Hypothesen zu Alkohol, Drogen einschließlich Cannabis, Verkehrsauffälligkeit und Straftaten sowie Arzneistoffen, und einen methodischen Teil C mit PUG für Planung, Durchführung und Auswertung, MFU für die medizinische Untersuchung, CTU für die Nachweisführung, PTV für Testverfahren und FFI für die Fahrverhaltensbeobachtung. Neu aufgenommen wurden Ablaufschemata auch für die D-Kriterien sowie Tabelle C.12 als strukturierte Übersicht aller toxikologischen Belege.

Was das Gutachten nicht leistet

Das Gutachten entscheidet nicht über die Fahrerlaubnis. Es ist eine fachliche Stellungnahme, über deren Verwendung die Behörde im Verwaltungsverfahren befindet. Ebenso wenig ersetzt eine günstige Befundlage die inhaltliche Auseinandersetzung: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hält fest, dass Abstinenz- und Nüchternheitsbelege für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten darstellen. Und keine Definition aus einem Lexikon erlaubt es, den eigenen Fall vorab einer Hypothese zuzuordnen.

Verwandte Begriffe

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