Lexikon A–Z

Punktetacho

Der Flensburger Punktetacho ist ein System, das in Deutschland eingesetzt wird, um das Fahrverhalten von Autofahrern zu bewerten und bei wiederholten oder schweren Verkehrsverstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Jeder Autofahrer hat in Flensburg ein sogenanntes „Führerscheinkonto“, auf dem seine Verkehrsverstöße mit Punkten belegt werden.

Was die Darstellung leistet

Der Punktetacho ist eine grafische Aufbereitung des eigenen Punktestands im Fahreignungs-Bewertungssystem. Er zeigt an, wo eine Person innerhalb der Stufenfolge des Systems steht und welche Maßnahmenstufe als Nächstes ansteht. Geführt werden die zugrunde liegenden Eintragungen im Fahreignungsregister; maßgeblich ist stets der dort dokumentierte Stand und nicht eine Selbstberechnung. Die Darstellung ist damit ein Hilfsmittel zur Orientierung, kein eigenständiger Rechtsakt.

Warum der Punktestand nur ein Ausgangspunkt ist

Punkte dokumentieren geahndete Verstöße. Sie sagen nichts darüber, wie es zu ihnen kam, ob ein Muster dahintersteht und ob sich seither etwas geändert hat. Genau diese Fragen sind Gegenstand einer Fahreignungsbegutachtung, die Verkehrsauffälligkeit und Straftaten in den V-Hypothesen des Abschnitts B.4 der 5. Auflage der Beurteilungskriterien behandelt. Die Begutachtungsleitlinien verlangen für diesen Bereich, dass die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung über einen gewissen Zeitraum stabil sind, in der Regel etwa ein Jahr.

Wo Substanzverstöße hineinspielen

Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG betreffen sowohl Alkohol als auch das Fahren mit 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol oder mehr im Blutserum. Solche Ordnungswidrigkeiten schlagen sich im Bewertungssystem nieder und können zugleich eigene fahrerlaubnisrechtliche Folgen auslösen: § 14 Abs. 2 Nummer 3 FeV sieht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vor, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen nach § 24a StVG begangen wurden. Punktestand und Eignungsfrage laufen also nebeneinander und werden nicht miteinander verrechnet.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zweier Fragen: Was ist eingetragen, und was folgt daraus fachlich. Die erste beantwortet das Register, die zweite gegebenenfalls eine Begutachtung. Ein niedriger Punktestand schließt Eignungszweifel nicht aus, und ein hoher belegt sie nicht.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe P)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →