Die Promillezahl gibt an, wie viel reiner Alkohol pro Tausend Teile Körperflüssigkeit vorhanden ist. Um diese genau zu bestimmen, werden in der Regel Atemluft- oder Blutproben entnommen und mithilfe spezieller Verfahren (ADH- und Widmark-Verfahren oder Gaschromatographie) ausgewertet.
Die Blutalkoholkonzentration einer Fahrt hat im Fahrerlaubnisrecht eine klar umrissene Funktion: Sie kann einen Anlass für eine Begutachtung auslösen. § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c FeV nennt dafür eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise eine Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr. Daneben stehen weitere Anlässe ohne Zahlenbezug, etwa wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss. Zuwiderhandlungen ausschließlich gegen § 24c StVG bleiben dabei nach § 13 Satz 2 FeV unberücksichtigt.
Ein häufiges Missverständnis ist, unterhalb dieser Schwelle sei eine Begutachtung ausgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 (3 C 3.20) entschieden, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung auch darunter in Betracht kommt, wenn eine Zusatztatsache hinzutritt. Von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung kann danach ausgegangen werden, wenn bei einer Trunkenheitsfahrt 1,1 Promille oder mehr vorlagen und dennoch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erkennen waren. Der Wert von 1,1 Promille steht selbst nicht in der Fahrerlaubnis-Verordnung.
In den Beurteilungskriterien dient eine Promillezahl als Hinweis auf Toleranzbildung, nicht als Entscheidungsgrenze. Die 5. Auflage hat die entsprechenden Schwellen gegenüber der 4. Auflage angehoben.
| Sachverhalt | 5. Auflage | 4. Auflage |
|---|---|---|
| Trunkenheitsfahrt als Toleranzhinweis | ab 2,5 Promille | ab 2,0 Promille |
| Fahrt ohne außergewöhnliche Ausfallerscheinungen | ab 2,0 Promille | ab 1,6 Promille |
Kriterium A 3.1 K nennt ergänzend häufige Trinkanlässe, die zu 1,1 bis 1,3 Promille führten, sowie eine ausgeprägte Toleranzbildung, wenn auch außerhalb des Straßenverkehrs 1,6 Promille erreicht wurden. Keiner dieser Werte entscheidet für sich; sie sind Punkte innerhalb mehrgliedriger Kriterienkataloge.
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