PEth (Phosphatidylethanol) ist ein äußerst zuverlässiger Biomarker für den Nachweis von Alkoholkonsum. Im Gegensatz zum direkten Nachweis von Alkohol im Blut oder Urin, der nur wenige Stunden nach dem Konsum möglich ist, bietet PEth eine deutlich längere Nachweiszeit.
Phosphatidylethanol, kurz PEth, entsteht im Blut nur dann, wenn Ethanol aufgenommen wurde. Damit gehört der Wert zu den direkten Alkoholmarkern und kann anders als Leberwerte oder das Blutbild einen Abstinenznachweis tragen. Für den deutschen Abstinenzbeleg gilt ein Cut-off von 20 ng/ml. Die Halbwertszeit beträgt drei bis zwölf Tage, das Nachweisfenster etwa drei bis vier Wochen – ein Zeitraum, der sich gut mit der Taktung von Kontrollprogrammen verbinden lässt.
Beim therapeutisch begleiteten kontrollierten Trinken erfüllt PEth eine andere Aufgabe: Dort soll der Wert keinen Nullkonsum belegen, sondern die vereinbarte Trinkmenge überprüfbar machen. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat den Start- und Maximalwert für diese Konstellation von 100 auf 60 ng/ml gesenkt. Für neue Programme ist der abgesenkte Wert seit dem 1. Juni 2026 bindend. Kriterium A 2.7 N behandelt diesen Sonderfall und stellt zugleich die Verzichtsphase und die Nachweispflicht klar.
Kriterium A 3.3 K der 5. Auflage hält in Punkt 16 fest, dass Haaranalysen oder PEth nicht im Widerspruch zum angegebenen Alkoholkonsum stehen dürfen. Der Marker dient damit vor allem der Plausibilitätsprüfung. Ein unauffälliger Befund belegt für sich genommen keine geänderte Haltung, und ein auffälliger Befund führt nicht automatisch zu einer bestimmten Hypothese. Die analytischen Einzelheiten sind auf der Schwesterseite zu Phosphatidylethanol ausgeführt.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.