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Kontrollfähigkeit

Kontrollfähigkeit beschreibt die tatsächliche Fähigkeit, den eigenen Konsum zuverlässig zu begrenzen, sobald er begonnen hat – auch unter Stress oder in schwierigen Situationen. Sie wird in der Begutachtung von der bloßen Absicht dazu unterschieden.

Verminderte Kontrollfähigkeit als ICD-10-Kriterium

Der Begriff stammt aus der klinischen Diagnostik und bezeichnet eines der Merkmale, an denen sich eine Abhängigkeit festmachen lässt. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung geben die Diagnosekriterien nach ICD-10 in Kapitel 3.13.1.1 wieder: Eine Abhängigkeit liegt vor, wenn mindestens drei der genannten Kriterien erfüllt sind und innerhalb von zwölf Monaten wiederholt gemeinsam oder innerhalb eines Monats gleichzeitig in relevanter Ausprägung vorgelegen haben. Aufgezählt sind Konsumzwang, verminderte Kontrollfähigkeit, ein körperliches Entzugssyndrom, ein Toleranznachweis, die Vernachlässigung anderer Interessen und anhaltender Konsum trotz nachgewiesener schädlicher Folgen. Die verminderte Kontrollfähigkeit ist damit ein Baustein unter mehreren und für sich genommen keine Diagnose.

Bedeutung im Fahreignungskontext

Ob eine Abhängigkeit vorliegt, ist keine psychologische, sondern zunächst eine ärztliche Frage; die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht dafür in § 13 Satz 1 Nr. 1 und in § 14 Abs. 1 FeV das ärztliche Gutachten vor. Bejaht wird sie, ordnet Anlage 4 der Verordnung die Nichteignung an. Für die Wiederherstellung verlangen die Begutachtungsleitlinien in der Regel eine belegte Abstinenz von mindestens zwölf Monaten nach Entzugsbehandlung und suchtspezifischer Rehabilitation – bei ambulanter Rehabilitation oder ohne therapeutische Unterstützung von 15 Monaten – sowie das Fehlen sonstiger eignungsrelevanter Mängel.

Abgrenzung zur Konsumkontrolle

Die Kontrollfähigkeit ist ein diagnostisches Merkmal, die Konsumkontrolle dagegen ein Verhaltensmuster im Alltag. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien bezeichnet ihre Hypothese A 2 als beeinträchtigte Alkoholkonsumkontrolle und beschreibt damit eine Lage unterhalb der Abhängigkeit. Beide Ebenen führen zu unterschiedlichen Anforderungen an Nachweis und Veränderungsziel und dürfen nicht vermischt werden. Unterhalb der Abhängigkeit sehen die Begutachtungsleitlinien ausdrücklich vor, dass die Fähigkeit zu kontrolliertem Trinken – etwa mithilfe einer verkehrspsychologischen oder suchttherapeutischen Maßnahme – erworben werden kann (Kapitel 3.13.1.2); bei einer Abhängigkeit setzt die Wiederherstellung dagegen eine stabile Abstinenz voraus. In den Beurteilungskriterien gehört das therapeutisch begleitete kontrollierte Trinken als seltener Ausnahmefall zur Hypothese A 2 und ist in Kriterium A 2.7 N geregelt: Auf eine Verzichtsphase von in der Regel drei bis vier Monaten folgt eine mit Phosphatidylethanol belegte Stabilisierungsphase von mindestens sechs Monaten.

Verwandte Begriffe

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