Eine Gefährdung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Sachwerte einer konkreten Gefahr aussetzt.
Das Verkehrsrecht unterscheidet zwei Ebenen. Von einer konkreten Gefährdung spricht man, wenn Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert in einer Situation tatsächlich bedroht waren, es also nur noch vom Zufall abhing, ob es zum Schaden kam. Abstrakt gefährlich ist demgegenüber ein Verhalten, das typischerweise Risiken schafft, ohne dass im Einzelfall eine bestimmte Person oder Sache betroffen sein muss. Viele Regelverstöße sind deshalb auch dann sanktioniert, wenn nichts passiert ist. Die Straßenverkehrs-Ordnung selbst arbeitet vor allem mit dieser vorbeugenden Logik: Ihre Gebote sollen Gefahren gar nicht erst entstehen lassen.
Für die Fahreignung ist nicht die strafrechtliche Einordnung entscheidend, sondern die Frage, was ein Vorfall über das künftige Verhalten aussagt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung knüpft an Tatsachen an, nicht an Schuldsprüche. Ein Ordnungswidrigkeitentatbestand kann deshalb erhebliches Gewicht haben: § 24a Abs. 1a StVG erfasst das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum, § 24a Abs. 2a StVG ein absolutes Alkoholverbot bei THC-Konsum am Steuer, und § 24c StVG gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrende unter 21 Jahren, seit dem Folgerecht zum Cannabisgesetz für Alkohol und Cannabis gleichermaßen.
Aus einer Gefährdungslage allein ergibt sich keine Hypothesenzuordnung. Die Beurteilungskriterien prüfen Muster, nicht Einzelereignisse; ein Vorfall ist Anlass und Datenpunkt, nicht bereits das Ergebnis der Urteilsbildung. Auch die Schwere eines einzelnen Ereignisses ersetzt nicht die Prüfung, ob eine Verhaltensänderung stattgefunden hat und ob sie gefestigt ist. Umgekehrt entlastet ein glimpflicher Ausgang nicht, wenn das zugrunde liegende Konsum- oder Fahrverhalten fortbesteht. Die Bewertung im Einzelfall obliegt der Fahrerlaubnisbehörde und der Begutachtungsstelle.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.