Lexikon A–Z

Deliktanalyse

Die Deliktanalyse rekonstruiert Ablauf, Entscheidungen, Motive, Risiken und Folgen einer Auffälligkeit, um das zugrunde liegende Muster zu verstehen.

Gegenstand und Zweck

Die Deliktanalyse ist der Teil der Untersuchung, in dem das auslösende Ereignis rekonstruiert wird. Gefragt wird nicht nur, was geschehen ist, sondern wie es dazu kam: welche Situation vorlag, welche Erwartungen und Motive im Spiel waren, welche Alternativen bestanden und warum sie nicht gewählt wurden. Der Anlass wird damit von einem Ereignis in der Akte zu einem verstehbaren Verlauf.

Zweck ist nicht die nachträgliche Bewertung der Tat – das ist Sache des Straf- oder Bußgeldverfahrens –, sondern die Prognose. Nur wer die begünstigenden Bedingungen kennt, kann beurteilen, ob sie fortbestehen.

Typische Prüflinien

Die Beurteilungskriterien arbeiten hier mit Aufarbeitung als Rückblick. Betrachtet werden die Funktion, die das frühere Verhalten für die Person hatte, die Risikokonstellationen, in denen es auftrat, und die Frage, ob die eigenen Anteile benannt werden oder ob die Verantwortung nach außen verlagert wird. Auch die Informationsquellen zählen: Aktenlage, eigene Angaben und – wo einschlägig – medizinische oder toxikologische Befunde müssen zueinander passen.

Abgrenzung

Die Deliktanalyse ist kein Geständnisritual und kein Vortrag. Sie ist auch nicht mit einer Entschuldigung erledigt. Umgekehrt genügt eine detaillierte Schilderung nicht, wenn daraus keine tragfähige Erklärung folgt. Ob eine Aufarbeitung als schlüssig gilt, beurteilt die Begutachtungsstelle in der Zusammenschau; aus einer Definition folgt das nicht.

Verhältnis zu den Belegen

Bei Alkohol- und Drogenanlässen steht die Deliktanalyse neben den toxikologischen Nachweisen, sie ersetzt sie nicht. Umgekehrt tragen Belege allein ebenfalls nicht: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hält fest, dass Abstinenz- und Nüchternheitsbelege für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten darstellen. Erst das Zusammenspiel aus rekonstruierter Vorgeschichte, erkennbarer Veränderung und – wo gefordert – regelkonformen Nachweisen ergibt ein vollständiges Bild.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe D)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →