Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Berechtigung, Kraftfahrzeuge bestimmter Klassen zu führen; der Führerschein ist nur das Nachweisdokument.
Die Fahrerlaubnis ist das behördlich verliehene Recht, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist demgegenüber nur die amtliche Bescheinigung dieses Rechts. Der Unterschied ist nicht sprachliche Feinheit, sondern hat Folgen: Der Verlust des Dokuments lässt das Recht unberührt, während die Entziehung der Fahrerlaubnis das Recht selbst beseitigt. Auch ein Fahrverbot betrifft nur die zeitweilige Ausübung, nicht den Bestand. In Verfahren der Fahreignungsbegutachtung geht es stets um das Recht und um die Frage, ob dessen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Die Fahrerlaubnis wird nicht ein für alle Mal erteilt, sondern setzt fortlaufend Eignung voraus. Den Maßstab liefert die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die einzelnen Konstellationen ausdrücklich Eignung oder Nichteignung zuordnet, etwa unter Nummer 8 für Alkohol und unter Nummer 9 für Betäubungsmittel und Arzneistoffe. Fachlich ausgefüllt wird dieser Rahmen durch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen mit dem amtlich ausgewiesenen Stand vom 1. Juni 2022. Für die Klassen C, C1, D und D1 sowie die Fahrgastbeförderung treten die zusätzlichen Anforderungen der Anlage 5 hinzu.
Entfallen die Voraussetzungen, kommt die Entziehung in Betracht. Sie ist keine Strafe für ein Fehlverhalten, sondern die Konsequenz aus einer fehlenden Eignung, und sie endet deshalb nicht mit dem Ablauf einer Frist. Auch eine gerichtliche Sperre lässt die Fahrerlaubnis nicht von selbst wieder aufleben. Zurück führt dann nur ein neues Antragsverfahren, in dem die Eignung erneut geprüft wird; ob dazu ein Gutachten beizubringen ist, richtet sich nach den Anlassnormen der Verordnung.
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