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Führerscheinstelle

Führerscheinstelle ist die gebräuchliche Bezeichnung für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

Die Führerscheinstelle ist die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel angesiedelt bei Kreis oder kreisfreier Stadt. Sie erteilt und erweitert Fahrerlaubnisse, führt die Fahrerlaubnisakte, entzieht die Fahrerlaubnis bei festgestellter Nichteignung und entscheidet über Neuerteilungsanträge. Sie erhält Mitteilungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister ein. Damit bündelt sie alle Informationen, aus denen sich Eignungszweifel ergeben können, und trifft am Ende die verbindliche Entscheidung – nicht die Begutachtungsstelle.

Anordnung einer Begutachtung

Ob und in welcher Form eine Begutachtung verlangt wird, richtet sich nach den Anlassnormen der Fahrerlaubnis-Verordnung. § 13 FeV regelt den Alkoholbereich, § 13a FeV seit dem 1. April 2024 die Cannabisproblematik und § 14 FeV Betäubungsmittel und Arzneistoffe. Teils handelt es sich um gebundene Anordnungen, teils um Ermessensentscheidungen. Die Behörde formuliert dabei die Fragestellung, benennt die beizubringende Gutachtenart und setzt eine Frist. Nach Eingang wertet sie das Gutachten aus und entscheidet in eigener Verantwortung; das Gutachten ist Beweismittel, nicht Entscheidung.

Auswahl von Stellen und Anbietern

Die begutachtete Person wählt die Begutachtungsstelle aus einer Liste der Behörde aus. Für Maßnahmen der Fahreignungsförderung sieht die 5. Auflage der Beurteilungskriterien unter Punkt C.5.1.1 vor, dass Anbieter, die die FFI-Kriterien erfüllen, eine Positivliste erstellen und die Behörden diese ausgeben sollen. Die Behörde ist damit auch Informationsstelle für die Frage, welche Angebote im Verfahren anerkannt sind. Eine inhaltliche Beratung zur Vorbereitung leistet sie nicht; sie beschränkt sich auf das Verwaltungsverfahren, auf Fristen und auf die formalen Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen.

Verwandte Begriffe

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