Lexikon A–Z

KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg führt unter anderem das Fahreignungsregister, in dem Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst werden. Erreicht der Punktestand bestimmte Schwellenwerte, sind gestufte Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen.

Registerführung als Kernaufgabe

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Flensburg. Für das Fahrerlaubniswesen ist vor allem die Registerführung bedeutsam: Beim Kraftfahrt-Bundesamt wird das Fahreignungsregister geführt, in dem eintragungspflichtige Verkehrsverstöße, gerichtliche Entscheidungen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden zusammenlaufen. Das Amt erhebt und speichert diese Daten und erteilt Auskünfte an die dafür berechtigten Stellen. Eine eigene Entscheidung über die Fahreignung trifft es nicht – es hält die Informationsgrundlage vor, auf die andere Stellen zugreifen.

Bedeutung im Begutachtungsverfahren

Ordnet eine Fahrerlaubnisbehörde eine Begutachtung an, stützt sie sich auf die Aktenlage. Ein Bestandteil davon ist regelmäßig die Auskunft aus dem Fahreignungsregister, die frühere Auffälligkeiten, Entziehungen und Sperrfristen dokumentiert. Für die Begutachtungsstelle ist dieses Material wichtig, weil die Beurteilungskriterien den Abgleich zwischen den Angaben der begutachteten Person und den dokumentierten Vorgängen voraussetzen. Die Unterlagen erhält die Begutachtungsstelle jedoch von der beauftragenden Behörde und nicht unmittelbar vom Kraftfahrt-Bundesamt.

Abgrenzung zu den anderen beteiligten Stellen

Im Fahreignungsrecht wirken mehrere Institutionen mit klar getrennten Rollen zusammen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen bearbeitet die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, deren amtlich ausgewiesener Stand der 1. Juni 2022 ist. Die Beurteilungskriterien werden von den verkehrspsychologischen und verkehrsmedizinischen Fachgesellschaften herausgegeben und liegen seit 2026 in der 5. Auflage vor. Die örtliche Fahrerlaubnisbehörde ordnet Maßnahmen an und entscheidet über die Fahrerlaubnis. Die amtlich anerkannte Begutachtungsstelle erstellt das Gutachten. Das Kraftfahrt-Bundesamt steht neben diesen Rollen und liefert die Registerdaten.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

← Zurück zum Lexikon (Buchstabe K)

Betrifft Sie das konkret?

Dieser Artikel erklärt den Begriff — er ersetzt kein Gespräch über Ihren Fall.

Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.

02642 / 99 39 213 Zum Kontaktformular →