Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), früher Bundesanstalt für Straßenwesen, ist eine technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde. Sie akkreditiert unter anderem die Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie Kursträger für Fahreignungsseminare und stellt sicher, dass diese festgelegte fachliche und formale Anforderungen erfüllen.
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes für den Straßenverkehr. Für das Fahrerlaubnisverfahren ist sie vor allem als Herausgeberin der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung bedeutsam. Diese erscheinen in der Reihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Mensch und Sicherheit“ als Heft M 115 und sind in der geltenden Fassung bearbeitet von Dr. Nicole Gräcmann und Dr. Anja Knoche. Die BASt entscheidet selbst keine Einzelfälle und erstellt keine Gutachten; sie stellt den fachlichen Rahmen bereit, an dem sich ärztliche und medizinisch-psychologische Begutachtung ausrichten.
Maßgeblich ist der Stand 19. August 2026. Die Fundstelle lautet: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110), Fassung vom 12. Dezember 2025 (Verkehrsblatt 2026 S. 86), in Kraft getreten am 19. August 2026 mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Vorgängerfassung vom 17. Februar 2021 (Verkehrsblatt S. 198), in Kraft seit dem 1. Juni 2022, ist damit überholt.
Nach Inkrafttreten des § 13a FeV hatte die BASt zunächst ein eigenes Informationsschreiben zu Cannabis herausgegeben, das bis zur Anpassung der Leitlinien eine Hilfestellung bot. Seit dem 19. August 2026 ist Cannabis in einem eigenen, an § 13a FeV angepassten Kapitel 3.13.2 der Leitlinien geregelt. Ebenso zentral ist die dort festgehaltene Aussage, dass sich bislang keine Cannabinoid-Konzentrationen definieren lassen, die ohne Weiteres auf eine Abhängigkeit schließen lassen; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
Von den Begutachtungsleitlinien zu unterscheiden sind die Beurteilungskriterien, die von DGVP und DGVM herausgegeben werden. Beide Werke gelten nebeneinander: das eine als verbindlicher Rahmen, das andere als methodische Konkretisierung.
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