Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde. Sie akkreditiert unter anderem die Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie Kursträger für Fahreignungsseminare und stellt sicher, dass diese festgelegte fachliche und formale Anforderungen erfüllen.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes für den Straßenverkehr. Für das Fahrerlaubnisverfahren ist sie vor allem als Herausgeberin der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung bedeutsam. Diese erscheinen in der Reihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit“ als Heft M 115 und sind bearbeitet von Dr. med. Nicole Gräcmann und Dr. med. Martina Albrecht. Die BASt entscheidet selbst keine Einzelfälle und erstellt keine Gutachten; sie stellt den fachlichen Rahmen bereit, an dem sich ärztliche und medizinisch-psychologische Begutachtung ausrichten.
Maßgeblich ist der Stand 1. Juni 2022. Die Fundstelle lautet: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Verkehrsblatt S. 110), Fassung vom 17. Februar 2021 (Verkehrsblatt S. 198), in Kraft getreten am 1. Juni 2022 mit der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 vom 25. März 2022). Eine neuere amtliche Fassung ist derzeit nicht ausgewiesen.
Nach Inkrafttreten des § 13a FeV hat die BASt ein eigenes Informationsschreiben zu Cannabis herausgegeben. Darin stellt sie fest, dass die Regelungen zu Cannabis im Kapitel 3.14 der Begutachtungsleitlinien derzeit nicht mit dem neuen § 13a FeV übereinstimmen, und bietet bis zur Anpassung eine Hilfestellung an. Ebenso zentral ist die dortige Aussage, dass keine definierten Cannabinoid-Konzentrationen auf eine Abhängigkeit schließen lassen und sich hierzu keine konkreten Grenzwerte ableiten lassen.
Von den Begutachtungsleitlinien zu unterscheiden sind die Beurteilungskriterien, die von DGVP und DGVM herausgegeben werden. Beide Werke gelten nebeneinander: das eine als verbindlicher Rahmen, das andere als methodische Konkretisierung.
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