Selbststeuerung ist die Fähigkeit, Ziele, Regeln und Verhalten bewusst zu planen, zu überwachen und bei Bedarf zu korrigieren.
Selbststeuerung bezeichnet die Fähigkeit, das eigene Verhalten an einem gefassten Vorsatz auszurichten – auch dann, wenn die Situation dagegen spricht. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat diesen Gedanken für das Trennverhalten präzise gefasst: Trennvermögen ist die Fähigkeit, den Vorsatz auch im berauschten Zustand umzusetzen. Damit ist der schwierigste Fall benannt, denn gerade unter Wirkung lässt die Steuerungsfähigkeit nach.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien trennt Haltung und Können: Kriterium D 4.2 N betrifft die Trennbereitschaft, Kriterium D 4.3 N das Trennvermögen und damit die Frage, ob Wartezeiten tatsächlich eingehalten werden können. Kriterium D 3.3 K beschreibt mit sieben Indikatoren die erhaltene Korrekturfähigkeit, also die Fähigkeit, eine beginnende Fehlentwicklung aus eigener Kraft zu stoppen. In den diagnostischen Leitlinien der ICD-10, die die Begutachtungsleitlinien für die Abhängigkeitsdiagnose heranziehen, ist die verminderte Kontrollfähigkeit eines von sechs Kriterien, von denen drei oder mehr innerhalb eines Jahres zusammentreffen müssen.
Weil die Steuerungsfähigkeit im Rausch abnimmt, verlagert sich die entscheidende Weichenstellung nach vorn. Kriterium D 3.5 N nennt die Einsicht in den Kontrollverlust im Rausch als Indikator; Kriterium D 4.4 K stellt die vorausschauende Verhaltensplanung in den Mittelpunkt. Im Verfahren wird deshalb betrachtet, wie Entscheidungen vor einer Situation getroffen werden, und nicht nur, wie sie in der Situation ausfallen.
Zu unterscheiden ist Selbststeuerung von Willensstärke im Alltagssinn. Gemeint ist kein Kraftakt, sondern das Zusammenspiel aus früher Wahrnehmung, verfügbaren Handlungsalternativen und einer Umgebung, in der die eigene Entscheidung nicht ständig in Frage gestellt wird. Fehlt eines dieser Elemente, trägt die Steuerung nur so lange, wie keine Belastung auftritt.
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