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Neue Routinen

Neue Routinen sind wiederholt eingeübte, alltagstaugliche Verhaltensabläufe, die frühere Risikomuster ersetzen.

Warum das Verfahren nach dem Alltag fragt

Eine Veränderung gilt in der Fahreignungsbegutachtung nicht schon dann als tragfähig, wenn sie beschlossen wurde, sondern erst dann, wenn sie den gewöhnlichen Tagesablauf verlässlich prägt. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung formulieren das für den Alkoholbereich sehr deutlich: Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung – in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate – bereits in das Gesamtverhalten integriert. Gemeint ist damit kein Vorsatz, sondern ein veränderter Normalzustand, der auch unter Belastung und in alten Situationen trägt.

Woran Stabilität im Verfahren festgemacht wird

Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien nennt in Kriterium D 3.5 N zum risikoarmen, moderaten Cannabiskonsum unter anderem die Lösung von der Drogenszene und die Wiederaufnahme anderer Freizeitinteressen als Indikatoren. Kriterium A 3.3 K zur Änderung des Trinkverhaltens hält in Punkt 5 fest, dass das Zielverhalten bei gelegentlichem Konsum ein risikoarmer und nicht ein riskanter Konsum ist. Diese Indikatoren beschreiben Beobachtbares: veränderte Kontakte, veränderte Abende, veränderte Umgangsweisen mit freier Zeit. Sie sind Bestandteil eines mehrgliedrigen Katalogs und werden nicht einzeln abgehakt.

Was mit dem Begriff nicht gemeint ist

Neue Routinen sind kein Katalog von Aktivitäten, den man vorbereiten und im Gespräch aufsagen könnte. Maßgeblich ist, ob sich der Alltag tatsächlich anders organisiert. Umgekehrt beschreibt Kriterium A 1.7 N zum kurzzeitigen Rückfall als Kontraindikator ausdrücklich die Konstellation, dass regelmäßiger Konsum wieder im Tagesablauf verankert ist und sich eine Toleranz erneut aufgebaut hat. Genau diese Rückkehr zur alten Struktur ist das Gegenbild zu dem, was der Begriff meint.

Der Zeitfaktor ist dabei nicht verhandelbar. Eine Gewohnheit entsteht nicht durch Entscheidung, sondern durch Wiederholung unter wechselnden Bedingungen. Genau deshalb knüpfen die Mindestnachweiszeiten der 5. Auflage an Zeiträume und nicht an Ereignisse an.

Verwandte Begriffe

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