Lexikon A–Z

Schutzfaktoren

Schutzfaktoren sind persönliche, soziale und organisatorische Bedingungen, die sicheres Verhalten wahrscheinlicher machen.

Die andere Seite der Betrachtung

Schutzfaktoren sind Umstände, die eine Veränderung tragen, auch wenn Belastungen auftreten. Sie liegen teils in der Person, teils in ihrem Umfeld: eine tragfähige berufliche Situation, verlässliche Beziehungen, eine ausgefüllte Freizeit, eine aus eigenem Antrieb entstandene Veränderungsmotivation. In der Fahreignungsbegutachtung werden sie nicht gegen Risikofaktoren aufgerechnet, sondern gemeinsam mit ihnen betrachtet; maßgeblich ist das Gesamtbild.

Wo die Kriterien daran anknüpfen

Kriterium D 3.7 K der 5. Auflage prüft mit acht Indikatoren, ob besondere Risikofaktoren fehlen; die Indikatoren betreffen die Bereiche Haltung und Einsicht, soziales Umfeld sowie Stabilisierung. Diese drei Bereiche beschreiben zugleich, wo Schutzfaktoren wirksam werden. Kriterium D 3.5 N nennt unter seinen Indikatoren die Lösung von der Drogenszene, die Wiederaufnahme anderer Freizeitinteressen, das Verständnis der Auswirkungen von THC auf die Fahrsicherheit und die Einsicht in den Kontrollverlust im Rausch.

Schutzfaktoren und die Frage der Dauer

Wie stark Schutzfaktoren gewichtet werden, zeigt Kriterium A 1.3 N. Es sieht als Regelfall mindestens zwölf Monate Abstinenz nach erfolgreicher suchtspezifischer Rehabilitation vor, lässt aber bei extrem günstig gelagerten Umständen mindestens sechs Monate zu. Als solche Umstände nennt es eine relativ kurze Dauer der Problematik, das Fehlen einer weitreichenden Störung im Sozialbereich, das Fehlen einer wesentlichen Persönlichkeitsveränderung und eine vorhandene intrinsische Therapiemotivation. Ob eine solche Ausnahme greift, beurteilt allein die Begutachtungsstelle im konkreten Auftrag.

Schutzfaktoren lassen sich nicht kurzfristig herstellen. Ein neu gewonnener Freundeskreis, eine stabilisierte Arbeitssituation oder ein tragfähiger Tagesablauf brauchen Zeit, um belastbar zu werden – und genau diese Zeit ist es, die in den Mindestnachweiszeiten der 5. Auflage abgebildet wird. Umgekehrt verlieren vorhandene Schutzfaktoren an Gewicht, wenn sie mit der geschilderten Vorgeschichte nicht zusammenpassen.

Verwandte Begriffe

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