Risikofaktoren sind Bedingungen, die alte problematische Muster wahrscheinlicher machen; sie sind keine automatische Rückfallprognose.
Risikofaktoren sind Umstände, die eine erneute Auffälligkeit wahrscheinlicher machen, auch wenn im Übrigen günstige Voraussetzungen vorliegen. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien behandelt sie im Drogenbereich als eigenes Kriterium: D 3.7 K fragt mit acht Indikatoren, ob besondere Risikofaktoren fehlen. Die Indikatoren verteilen sich auf die Bereiche Haltung und Einsicht, soziales Umfeld sowie Stabilisierung. Dieses Kriterium ist unabhängig davon zu prüfen, ob der Verzicht nach Kriterium D 3.4 K oder der risikoarme Konsum nach Kriterium D 3.5 N zugrunde gelegt wird.
Zu Kriterium D 3.5 N gehören neben einundzwanzig Indikatoren sieben Kontraindikatoren: hochpotente Sorten ab 20 Prozent THC, eine wirkungsmaximierende Inhalation mit Tiefeneinatmung und langem Atemanhalten, Binge-Konsum, Konsum kurz vor aufmerksamkeitskritischen Situationen, fortgesetzter Konsum trotz Schwangerschaft, die Einnahme psychoaktiver Medikation ohne ärztliche Zustimmung sowie eine familiäre Vorbelastung mit Psychosen oder Depressionen. Liegt auch nur einer davon vor, gilt das Kriterium als nicht erfüllt. Das unterscheidet Kontraindikatoren von Indikatoren, die als Leitfaden und ausdrücklich nicht kumulativ zu lesen sind.
Für den Alkoholbereich beschreibt Kriterium A 1.7 N fünf Kontraindikatoren: die Bagatellisierung ohne Neubewertung der Vorsätze, das Verlassen auf ein vermeintliches Auffangnetz, ein wieder regelmäßig in den Tagesablauf eingebauter Konsum mit erneut aufgebauter Toleranz, die naive Überzeugung eines einmaligen Vorfalls oder gar einer gestärkten Widerstandskraft sowie das Zugeständnis künftigen gelegentlichen Konsums.
Risikofaktoren werden im Verfahren nicht als Vorwurf behandelt, sondern als Information über die Belastbarkeit einer Veränderung. Ein erkannter und einkalkulierter Faktor wirkt anders als ein unbemerkter. Deshalb steht neben der Frage, ob ein Risiko besteht, regelmäßig die Frage, ob es benannt werden kann und welche Vorkehrungen daran anknüpfen.
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