Fahreignungsdiagnostik untersucht anlassbezogen, ob körperliche, geistige und charakterliche Voraussetzungen für sicheres Führen von Fahrzeugen bestehen.
Fahreignungsdiagnostik meint das methodische Gerüst, mit dem aus einem Anlass eine begründete Aussage über künftiges Verhalten im Straßenverkehr wird. Der allgemeine Teil der 5. Auflage der Beurteilungskriterien beschreibt dazu Grundlagen, diagnostischen Prozess sowie Aufbau und Anwendung des Regelwerks. Kennzeichnend ist das hypothesengeleitete Vorgehen: Aus Aktenlage und Fragestellung werden prüfbare Annahmen gebildet, die anhand von Kriterien und Indikatoren gestützt oder verworfen werden – nicht anhand eines Gesamteindrucks.
Der methodische Teil gliedert die Erhebung in klar getrennte Bereiche: Planung, Durchführung und Auswertung des Gesprächs, die medizinische Untersuchung, die Anforderungen an toxikologische Nachweise nach den CTU-Kriterien, die psychometrische Leistungsdiagnostik und die fahreignungsfördernden Interventionen. Neu ist unter anderem eine strukturierte Übersicht aller toxikologischen Belege in Tabelle C.12. Jeder Baustein liefert Teilinformationen, die erst in der Zusammenschau tragen.
Diagnostik im Fahreignungskontext sucht nicht einseitig nach Belastendem. Sie prüft ebenso, ob eine belastende Annahme durch andere Befunde entkräftet wird, und sie kontrolliert die Stimmigkeit der erhobenen Angaben untereinander. Widersprüche werden nicht aufgelöst, indem eine Quelle bevorzugt wird, sondern indem sie benannt und in der Gesamtwürdigung gewichtet werden. Diese Würdigung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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