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Entlastungsdiagnostik

Entlastungsdiagnostik prüft, ob ein zunächst begründeter Eignungszweifel durch belastbare Befunde ausgeräumt werden kann.

Stellung in der 5. Auflage der Beurteilungskriterien

Der Spezielle Teil B der 5. Auflage gliedert sich in die Nullhypothese H0, die A-Hypothesen zum Alkohol, die D-Hypothesen zu Drogen einschließlich Cannabis, die V-Hypothesen zu Verkehrsauffälligkeit und Straftaten, die M-Hypothesen zu Arzneistoffen sowie weitere Anlassgruppen. Die Entlastungsdiagnostik steht dort als eigene Anlassgruppe neben den Hypothesen. Sie ist damit kein Unterpunkt einer Substanzhypothese, sondern eine eigenständige Bearbeitungsform mit eigener Logik.

Funktion im diagnostischen Prozess

Während die Hypothesen von einer möglichen Problematik ausgehen und deren Umfang bestimmen, richtet sich die Entlastungsdiagnostik auf die Frage, ob eine aktenkundig nahegelegte Annahme überhaupt trägt. Typisch sind Konstellationen, in denen der Anlass auf einer einzelnen Feststellung beruht und zu prüfen ist, ob sich daraus ein eignungsrelevantes Muster ableiten lässt oder gerade nicht. Der Aufbau der 5. Auflage unterstützt das methodisch: Der Allgemeine Teil A beschreibt den diagnostischen Prozess, der Methodische Teil C regelt Planung, Durchführung und Auswertung sowie die Nachweisführung, und erstmals gibt es Ablaufschemata auch für die D-Kriterien.

Grenzen des Begriffs

Entlastungsdiagnostik ist keine Gegenposition zur Begutachtung und kein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis. Sie beschreibt eine Aufgabenstellung, nicht deren Ausgang. Auch entlastende Befunde bleiben in die Gesamtwürdigung eingebettet: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgehalten, dass Abstinenz- und Nüchternheitsbelege für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten darstellen. Welche Anlassgruppe im konkreten Fall einschlägig ist, ergibt sich aus der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde und der Aktenlage; eine Zuordnung lässt sich aus einer Lexikondefinition nicht ableiten.

Verwandte Begriffe

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