Lexikon A–Z

Benzodiazepine

Benzodiazepine sind beruhigende und angstlösende Arzneistoffe, die Reaktion, Aufmerksamkeit und Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und abhängig machen können.

Verordnung oder Fehlgebrauch – die entscheidende Unterscheidung

Benzodiazepine sind verschreibungspflichtige Arzneistoffe, keine Betäubungsmittel im Sinne der Ziffer 9.1. Für die Fahreignung ist deshalb nicht der Wirkstoff als solcher ausschlaggebend, sondern die Art der Einnahme. Anlage 4 FeV verneint unter Nummer 9.4 die Eignung bei missbräuchlicher Einnahme von Arzneimitteln und unter Nummer 9.6 bei einer Dauerbehandlung, die zu Vergiftung oder relevanter Leistungsbeeinträchtigung führt. Eine bestimmungsgemäße Einnahme im Rahmen einer konkreten Behandlung fällt nach den Begutachtungsleitlinien nicht unter die Betäubungsmittelregel. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien spricht statt von Medikamenten von Arzneistoffen und behandelt deren Folgen in den M-Hypothesen des Teils B.5.

Anlass für eine Begutachtung

§ 14 Absatz 1 FeV nennt als Anlass für ein ärztliches Gutachten ausdrücklich die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel oder anderer Stoffe sowie Tatsachen, die eine Abhängigkeit von solchen Stoffen begründen. Die Begutachtungsleitlinien unterscheiden in ihrer Tranquilizer-Passage den Fehlgebrauch mit Abhängigkeitsgefahr vom regelmäßigen abendlichen Gebrauch kleiner Mengen: Letzterer führe in der Regel nicht zur Fahrunsicherheit, könne aber zur Abhängigkeit führen, weil bereits nach einigen Monaten der Einnahme selbst kleiner Mengen eine sogenannte low dose dependence eintreten kann. Diese Konstellation ist der Grund, weshalb bei Benzodiazepinen auch ohne auffällige Fahrt Eignungsfragen entstehen können.

Besonderheit bei der Befundlage

Immunchemische Suchtests auf Benzodiazepine sind auf Oxazepam ausgerichtet und erfassen einzelne Wirkstoffe wie Lorazepam, Clonazepam oder Alprazolam häufig nicht zuverlässig. Ein unauffälliges Screening schließt eine Einnahme daher nicht aus, weshalb im Verfahren die Angaben zur Medikation, der Verordnungshintergrund und die ärztliche Einschätzung zusammengeführt werden. Die analytische Seite dieser Frage beschreibt das Schwesterlexikon unter Kreuzreaktion. Welche Bedeutung einer Verordnung im konkreten Fall zukommt, bewerten Behörde und Begutachtungsstelle.

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