Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist die zentrale Standesvertretung der Diplom- und Master-Psychologen in Deutschland. Seine Sektion Verkehrspsychologie führt unter anderem das Register der zertifizierten Fachpsychologinnen und Fachpsychologen für Verkehrspsychologie und sichert die fachliche Qualität verkehrspsychologischer Beratung.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen vertritt die berufsständischen Interessen von Psychologinnen und Psychologen in Deutschland und wirkt an Fragen von Berufsethik, Qualifikation und Fortbildung mit. Im Fahrerlaubnisverfahren hat er keine hoheitliche Funktion: Er ordnet keine Begutachtung an, erteilt keine Fahrerlaubnis und erstellt keine Gutachten. Entscheidungen trifft die Fahrerlaubnisbehörde, die Untersuchung führt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung durch.
Die fachlichen Maßstäbe der Fahreignungsbegutachtung stammen nicht aus dem Gesetz allein. Der verbindliche Rahmen ergibt sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung und den Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen; die methodische Konkretisierung leisten die Beurteilungskriterien, die von den Fachgesellschaften DGVP und DGVM herausgegeben werden. Berufsverbände tragen zu diesem Feld über Fachsektionen, Fortbildungen und Stellungnahmen bei. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien wird auf diesem Weg in die Praxis vermittelt, etwa durch Verbandsfortbildungen zu den neu gefassten A- und D-Hypothesen.
Eine Verbandsmitgliedschaft ersetzt keine amtliche Anerkennung. Wer wissen will, ob eine Stelle für die eigene Begutachtung zuständig ist, muss auf die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung achten, nicht auf Verbandszugehörigkeiten. Umgekehrt ist eine verkehrspsychologische Beratung außerhalb der Begutachtungsstelle möglich; sie ist von der Begutachtung strikt getrennt, weil dieselbe Person nicht beraten und begutachten darf.
Für die Bewertung eines Gutachtens ist die Verbandsfrage ohnehin nachrangig. Maßgebend sind Fragestellung, Aktenlage und die Nachvollziehbarkeit der Begründung, nicht die Zugehörigkeit der gutachtenden Person zu einer Berufsorganisation.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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