Der Gutachter in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) spielt eine zentrale Rolle. Er ist in der Regel ein Verkehrspsychologe oder ein Arzt mit einer speziellen Weiterbildung im Bereich der Verkehrspsychologie. Seine Aufgabe besteht darin, Ihre Fahreignung zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen, das darüber entscheidet, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten können.
An einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wirken regelmäßig mindestens zwei Fachrichtungen mit. Eine verkehrspsychologisch qualifizierte Person führt das Explorationsgespräch und verantwortet die psychologische Beurteilung; eine ärztlich qualifizierte Person nimmt die körperliche Untersuchung vor und bewertet Befunde und Laborwerte. Hinzu kommt die Leistungsdiagnostik. Die Teilbereiche fließen in ein einziges Gutachten ein, dessen Aussage die beteiligten Personen gemeinsam tragen.
Der Beurteilungsspielraum ist enger, als es von außen oft wirkt. Maßgeblich sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung mit Stand 1. Juni 2022 und die Beurteilungskriterien in ihrer 5. Auflage mit ihren Hypothesen, Kriterien und Indikatoren. Beantwortet werden darf nur, was die Behörde gefragt hat. Abweichungen vom Kriterienkatalog sind zu begründen, und das Ergebnis muss so dargestellt sein, dass Dritte den Gedankengang nachvollziehen können.
Begutachtende beraten nicht, bereiten nicht vor und geben keine Formulierungshilfen für das Gespräch. Sie entscheiden auch nicht über die Fahrerlaubnis – das Gutachten ist ein Beweismittel für die Behörde. Ebenso wenig können sie den Auftrag erweitern oder Nachweise nachträglich anders bewerten, als es die Kriterien vorsehen. Diese Rollenklarheit ist die Grundlage dafür, dass ein Gutachten überhaupt Beweiswert hat.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
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