Der Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) ist ein Zusammenschluss freiberuflich tätiger Verkehrspsychologen, die auf die Rehabilitation verkehrsauffälliger Kraftfahrer spezialisiert sind. Mitglieder arbeiten organisatorisch und finanziell unabhängig von den Begutachtungsstellen selbst, was ihre Neutralität sichert.
Niedergelassene Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen arbeiten nicht in der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle, sondern in eigener Praxis. Ihr Tätigkeitsfeld liegt in Beratung, Kursangeboten und verkehrspsychologischer Aufarbeitung. Der Berufsverband niedergelassener Verkehrspsychologen bündelt diese Gruppe berufspolitisch. Hoheitliche Befugnisse hat er nicht: Über Anordnung und Fahreignung entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, die Begutachtung erfolgt in der Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Wer berät, begutachtet nicht, und wer begutachtet, berät nicht. Diese Trennung ist keine Formalie, sondern sichert die Unabhängigkeit des Gutachtens. Für Betroffene bedeutet sie, dass eine vorbereitende Aufarbeitung außerhalb der Begutachtungsstelle stattfindet und dort keinen Einfluss auf das spätere Ergebnis nimmt. Eine Teilnahmebescheinigung belegt, dass eine Maßnahme stattgefunden hat, sie nimmt der Begutachtung aber nichts vorweg.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien behandelt Interventionsangebote in ihrem methodischen Teil unter dem Kürzel FFI. Vorgesehen ist, dass Anbieter, die die FFI-Kriterien erfüllen, eine Positivliste erstellen und die Behörden diese ausgeben. Damit soll erkennbar werden, welche Angebote den fachlichen Anforderungen entsprechen.
Von diesen Angeboten zu unterscheiden sind die anerkannten Kurse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Cannabis ist dabei eine Besonderheit zu beachten: Anerkannte Kurse verfolgen derzeit nur das Ziel Cannabisabstinenz, obwohl die 5. Auflage neben dem Verzicht auch den kontrollierten Umgang als gleichwertigen Weg kennt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat insoweit einen Überarbeitungsbedarf der Kursprogramme benannt.
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