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Depperltest

Depperltest ist eine vor allem im süddeutschen und österreichischen Sprachraum gebräuchliche, abwertende umgangssprachliche Bezeichnung für die MPU. Sie ist fachlich unzutreffend: Geprüft wird eine konkrete, begründete Fahreignungsfrage, keine allgemeine Intelligenz.

Herkunft des Ausdrucks

Depperltest ist eine mundartlich geprägte Bezeichnung aus dem bairisch-österreichischen Sprachraum und steht dort umgangssprachlich für die medizinisch-psychologische Untersuchung. Der Ausdruck gehört in dieselbe Reihe wie der bundesweit verbreitete Idiotentest und stammt aus einer Zeit, in der die Untersuchung überwiegend als Intelligenz- oder Reaktionsprüfung wahrgenommen wurde. Amtlich ist die Bezeichnung nicht; weder die Fahrerlaubnis-Verordnung noch die Beurteilungskriterien kennen sie. Da der Begriff aber in Gesprächen und Suchanfragen weiterlebt, wird er hier eingeordnet statt übergangen. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der gleichbedeutenden Bezeichnung steht unter Idiotentest.

Was tatsächlich untersucht wird

Die Untersuchung ist keine Wissens- und keine Intelligenzprüfung. Sie besteht aus einem medizinischen Teil, aus standardisierten Verfahren zur psychofunktionalen Leistungsfähigkeit, aus einem psychologischen Gespräch und, je nach Anlass, aus toxikologischen Nachweisen. Alle Teile richten sich nach der Fragestellung, die die Fahrerlaubnisbehörde formuliert hat, und werden nach den Hypothesen und Kriterien der 5. Auflage der Beurteilungskriterien ausgewertet. Die Leistungsverfahren prüfen dabei Aufmerksamkeit, Belastbarkeit und Reaktionsverhalten im verkehrsbezogenen Sinn, nicht allgemeine geistige Fähigkeiten.

Weshalb die Bezeichnung in die Irre führt

Der Kern der Begutachtung ist eine Verhaltensprognose: Es geht um die Frage, ob sich der Anlass, der zur Anordnung geführt hat, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht wiederholt. Maßstab dafür ist Anlage 4 FeV, nicht ein Punktwert in einem Test. Damit richtet sich die Untersuchung auf das künftige Verhalten und nicht auf eine Eigenschaft der geprüften Person. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, entscheiden allein die Begutachtungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde.

Verwandte Begriffe

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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