Begutachtungsstellen für Fahreignung, kurz BfF, sind Einrichtungen, die im Auftrag der Behörden die Fahreignung von Personen überprüfen. Diese Überprüfung ist oft notwendig, wenn jemand aufgrund eines schweren Verkehrsverstoßes, wie zum Beispiel einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, seinen Führerschein verloren hat.
Fahreignungsgutachten dürfen nicht von beliebigen Praxen erstellt werden. Erforderlich ist eine amtliche Anerkennung, an die Anforderungen an Personal, Räumlichkeiten, Verfahren und Qualitätssicherung geknüpft sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Untersuchungen bundesweit nach denselben fachlichen Maßstäben ablaufen und ein Gutachten für jede Fahrerlaubnisbehörde nachvollziehbar bleibt. Die inhaltliche Bindung ergibt sich aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung mit Stand 1. Juni 2022 und aus den Beurteilungskriterien in ihrer 5. Auflage.
Wer begutachtet, darf nicht zugleich auf die Begutachtung vorbereiten. Diese Trennung ist kein organisatorischer Nebenaspekt, sondern die Bedingung dafür, dass das Ergebnis als unabhängig gelten kann. Vorbereitung, Kurse und Beratung finden deshalb außerhalb der Begutachtungsstelle statt. Auch die toxikologische Analytik liegt bei gesondert akkreditierten Laboren; die Stelle wertet deren Befunde aus, erzeugt sie aber nicht selbst.
Die Begutachtungsstelle beantwortet die von der Behörde gestellte Frage und begründet ihr Ergebnis nachvollziehbar. Über die Fahrerlaubnis selbst entscheidet sie nicht: Das Gutachten ist ein Beweismittel, die Verwaltungsentscheidung trifft die Fahrerlaubnisbehörde. Auch die Weitergabe liegt bei der begutachteten Person, die das Gutachten erhält und über seine Vorlage bestimmt.
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