BfF ist die gebräuchliche Abkürzung für Begutachtungsstelle für Fahreignung – die amtlich anerkannte Institution, die im behördlichen Auftrag medizinisch-psychologische und ärztliche Gutachten zur Fahreignung erstellt.
BfF steht für Begutachtungsstelle für Fahreignung und hat den älteren Ausdruck „Medizinisch-Psychologisches Institut“ im behördlichen Schriftverkehr weitgehend abgelöst. Der Namenswechsel ist mehr als Kosmetik: Er stellt die Aufgabe in den Vordergrund, nämlich die Beurteilung der Fahreignung im Auftrag einer Behörde, und nicht die Institution. In Bescheiden, Fristsetzungen und Auftragsschreiben begegnet die Abkürzung deshalb häufiger als die ausgeschriebene Form.
Im Verfahren wirken regelmäßig drei voneinander unabhängige Akteure zusammen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet an, formuliert die Fragestellung und entscheidet am Ende über die Fahrerlaubnis. Ein forensisch akkreditiertes Labor führt toxikologische Untersuchungen nach den CTU-Kriterien durch. Die BfF führt Gespräch, medizinische Untersuchung und Leistungstests zusammen, wertet die vorliegenden Befunde aus und beantwortet die gestellte Frage. Keine dieser Rollen lässt sich mit einer anderen vermischen.
Eine Stelle, die auf die eigene Untersuchung vorbereitet, könnte deren Ergebnis nicht mehr unbefangen beurteilen. Vorbereitung, verkehrspsychologische Beratung und Kursmaßnahmen liegen deshalb außerhalb. Auskünfte zum organisatorischen Ablauf erteilt die BfF selbstverständlich; eine inhaltliche Vorabeinschätzung des zu erwartenden Ergebnisses gehört ausdrücklich nicht dazu.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.