Veränderungsmotivation ist der persönliche, über äußeren Druck hinausgehende Grund, ein riskantes Muster dauerhaft zu verändern.
Veränderungsmotivation beschreibt, aus welchen Beweggründen eine Person ihr Konsum- oder Verkehrsverhalten ändert. Fachlich unterschieden wird zwischen Motiven, die aus der Person selbst stammen, und solchen, die von außen wirken, etwa der Wunsch nach der Fahrerlaubnis, beruflicher Druck oder Erwartungen im Umfeld. Beides kommt vor und schließt sich nicht aus; aussagekräftig ist, welches Gewicht die einzelnen Beweggründe im Alltag tatsächlich haben.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien greift diesen Unterschied ausdrücklich auf. In Kriterium A 1.3 N zählt die vorhandene intrinsische Therapiemotivation zu den Umständen, unter denen ein kürzerer Abstinenzzeitraum von mindestens sechs Monaten anstelle des Regelfalls von mindestens zwölf Monaten nach erfolgreicher suchtspezifischer Rehabilitation in Betracht kommt. Genannt werden dort daneben eine relativ kurze Dauer der Problematik, das Fehlen weitreichender Störungen im Sozialbereich und das Ausbleiben wesentlicher Persönlichkeitsveränderungen.
Ein Vorsatz ist keine Veränderung. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verlangen eine stabile und motivational gefestigte Änderung und sprechen in Kapitel 3.13.1 von einer Erprobung und Erfahrensbildung von in der Regel einem Jahr, mindestens jedoch sechs Monaten. Erst in dieser Zeit zeigt sich, ob der Antrieb auch trägt, wenn der äußere Druck nachlässt.
Dieser Eintrag beschreibt ein diagnostisches Konzept und liefert bewusst keine Musterantworten. Aus der Definition folgt keine Zuordnung zu einer Hypothese; die fachliche Bewertung erfolgt ausschließlich im konkreten Begutachtungsauftrag.
Zu beachten ist außerdem, dass Motivation schwankt. Rückschläge gehören zum Verlauf und werden in der 5. Auflage unter A 1.7 N als kurzzeitiger Rückfall beschrieben, sofern er zeitlich eng begrenzt bleibt und aufgearbeitet wird. Als Gegenanzeichen gelten dort unter anderem das Verharmlosen ohne neue Vorsätze, das Verlassen auf ein Auffangnetz und die Überzeugung, ein Vorfall sei einmalig gewesen oder habe die eigene Widerstandskraft gestärkt.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.
Wenn Sie wissen wollen, was das für Ihre MPU bedeutet: Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz.