Norkokain ist einer der Metaboliten, die das Konsenspapier zu Drogen im Haar zur Bestätigung eines Kokainkonsums heranzieht – neben Benzoylecgonin, Cocaethylen, den Hydroxycocainen und Hydroxybenzoylecgonin. Seine Aufgabe ist es, einen Kokainbefund im Haar von einer bloßen äußerlichen Anhaftung zu unterscheiden.
Kokain haftet als Substanz vergleichsweise leicht von außen an Haaren an. Ein reiner Kokainbefund würde deshalb die Frage offenlassen, ob konsumiert oder kontaminiert wurde. Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2021 nennt für Kokain im Kopfhaar einen Cut-off von 500 pg/mg und verlangt zusätzlich, zur Konsumbestätigung Benzoylecgonin, Norkokain, Cocaethylen, Hydroxycocaine oder Hydroxybenzoylecgonin heranzuziehen; für Crack kommt Anhydroecgoninmethylester hinzu. Norkokain entsteht im körpereigenen Stoffwechsel und ist damit ein Argument für die tatsächliche Aufnahme.
Das Konsenspapier benennt seine Lücken selbst: Für Benzoylecgonin, Cocaethylen, EDDP und Norbuprenorphin ist kein eigener Cut-off festgelegt; dasselbe gilt für die übrigen Kokainmetaboliten. Als Vergleichsgröße nennt die Schweizer SGRM für Benzoylecgonin im Haar 20 pg/mg. In Deutschland gilt: Wo kein konsentierter Wert existiert, berichtet das Labor gegen seine eigene, validierte Bestimmungsgrenze nach den Anforderungen der GTFCh. Ergänzend verlangt das Konsenspapier einen validierten Dekontaminationsschritt vor der Analyse und hält die Untersuchung der Waschlösungen für nützlich.
Die Bestätigungsmetaboliten sagen Unterschiedliches aus. Cocaethylen entsteht ausschließlich bei gleichzeitigem Kokain- und Ethanolkonsum und ist damit ein spezifischer Marker für Mischkonsum. Levamisol, das kein Metabolit, sondern ein Streckmittel ist, weist auf Straßenkokain hin: In der Schweiz enthielten zwischen 2009 und 2016 rund 50 bis 70 Prozent aller untersuchten Kokainproben Levamisol. Norkokain und Benzoylecgonin dagegen belegen zunächst nur die Körperpassage – genau das, worauf es bei der Abgrenzung zur Kontamination ankommt.
Das Konsenspapier nennt es als eine von mehreren Bestätigungsmöglichkeiten. In der Praxis wird das Metabolitenmuster in der Gesamtschau bewertet, nicht ein einzelner Wert.
Nein. Der konsentierte Wert von 500 pg/mg gilt für Kokain selbst; für die Bestätigungsmetaboliten legt das Konsenspapier keine eigenen Grenzwerte fest.
Das ist gerade der Punkt der Metabolitenprüfung: Abbauprodukte entstehen im Körper und lassen sich durch äußerliche Anhaftung nicht ohne Weiteres erklären.
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