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Narkosemittel

Narkosemittel sind die Arzneistoffe, die bei einer Anästhesie verabreicht werden – unter anderem opioidwirksame Analgetika, Benzodiazepine und Ketamin. Für ein Abstinenzkontrollprogramm sind sie deshalb bedeutsam, weil mehrere dieser Stoffgruppen zu den Zielanalyten der toxikologischen Untersuchung gehören. Nicht der Eingriff ist das Problem, sondern ein Befund ohne dazugehörige Unterlage.

Welche Stoffgruppen im Analysenspektrum liegen

Drei Gruppen überschneiden sich mit dem, was Kontrollprogramme untersuchen. Erstens opioidwirksame Schmerzmittel: Das Konsenspapier der Society of Hair Testing von 2021 nennt für Morphin, Codein und Dihydrocodein je 200 pg/mg im Kopfhaar, für Oxycodon 100 pg/mg. Zweitens Benzodiazepine, für die dasselbe Konsenspapier ausdrücklich keine Cut-offs führt; die deutsche CTU-Praxis arbeitet im Haar mit 50 pg/mg, die Schweizer SGRM nennt für einzelne Vertreter 10 bis 20 pg/mg. Drittens Ketamin mit einem Konsens-Cut-off von 200 pg/mg.

Stoff bzw. Gruppe Haar-Cut-off Quelle
Morphin, Codein, Dihydrocodein 200 pg/mg SoHT 2021
Oxycodon 100 pg/mg SoHT 2021
Ketamin 200 pg/mg SoHT 2021
Benzodiazepine 50 pg/mg deutsche CTU-Praxis

Für Wirkstoffe, die in keiner dieser Tabellen stehen, existiert kein konsentierter Grenzwert. Dann gilt die laborinterne, validierte Bestimmungsgrenze nach den Anforderungen der GTFCh.

Warum Gruppenscreenings nicht alles zeigen

Ein häufiges Missverständnis lautet, das Opiat-Screening decke alle opioidwirksamen Stoffe ab. Das trifft nicht zu: Fentanyl, Methadon, Buprenorphin, Oxycodon und Hydrocodon werden von diesen Assays nicht zuverlässig erfasst. Auch bei Benzodiazepinen greift das Screening primär auf Oxazepam und versagt häufig bei Lorazepam, Clonazepam und Alprazolam. Ob ein perioperativ verabreichter Stoff sichtbar wird, hängt deshalb von der vereinbarten Nachweisstrategie ab.

Bewertung eines perioperativen Befundes

Maßgebend ist Kapitel 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung: Die Annahme der Nichteignung gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Eine Anästhesie ist ein Musterfall dafür – vorausgesetzt, Anästhesieprotokoll oder Entlassungsbrief liegen der durchführenden Stelle vor. Die Verabreichung selbst ist ärztliche Aufgabe; Empfehlungen dazu gehören nicht in ein Lexikon.

Häufige Fragen

Welche Narkosemittel tauchen typischerweise in einer Kontrolle auf?

Vor allem opioidwirksame Analgetika und Benzodiazepine, gegebenenfalls Ketamin. Welcher Stoff tatsächlich erfasst wird, ergibt sich aus dem vereinbarten Analysenspektrum.

Gibt es für alle Anästhetika Grenzwerte?

Nein. Die Konsenstabellen decken nur einen Teil ab; für die übrigen Stoffe gilt die validierte Bestimmungsgrenze des Labors, die im Befundbericht auszuweisen ist.

Wie lange bleibt eine Narkose in der Haaranalyse sichtbar?

Das hängt vom Segment ab: Je Zentimeter Kopfhaar wird ein Monat anerkannt, bei Betäubungsmitteln und Arzneistoffen bis zu sechs Monate. Ein länger zurückliegender Eingriff kann daher noch im entsprechenden Abschnitt liegen.

Verwandte Begriffe

  • Narkose – Meldepflicht und Ablauf im Programm
  • Ketamin – mit eigenem Konsens-Cut-off im Haar
  • Opioidanalgetika – die perioperativ wichtigste Gruppe
  • Midazolam – typischer benzodiazepinhaltiger Vertreter
  • Cut-off – wie Grenzwerte gesetzt und gelesen werden

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder MPU-Beratung.

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