Die Prognose ist die gutachterliche Einschätzung des künftigen Verhaltens im Straßenverkehr – und damit gerade kein Laborwert. Ein Abstinenzbeleg zeigt, was in einem Zeitraum nachweisbar war; die Prognose beantwortet die andere Frage, ob eine Veränderung stabil genug ist, um künftig zu tragen.
Die klarste Formulierung dazu stammt aus einer Veröffentlichung der BASt: Abstinenz- und Nüchternheitsbelege stellen für sich allein keine hinreichenden Befunde für ein positives Fahreignungsgutachten dar. In dieselbe Richtung weisen die Beurteilungskriterien, wonach Laborbefunde nur im Zusammenhang mit allen im Rahmen der Begutachtung erhobenen Befunden bewertet werden. Der toxikologische Beleg ist also eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Er liefert das Fundament, auf dem die psychologische Bewertung aufsetzt.
Beurteilt werden Stabilität und Motivation der Veränderung. Die Begutachtungsleitlinien beschreiben für den Alkoholbereich, dass ein Konsumverzicht nach ausreichender Erprobung und Erfahrungsbildung – in der Regel nach einem Jahr, frühestens nach sechs Monaten – in das Gesamtverhalten integriert sein muss; ein geändertes Konsummuster muss sich über einen längeren Zeitraum bewährt haben. Bei Straftaten und Verkehrsauffälligkeit verlangen sie Stabilität über einen gewissen Zeitraum, in der Regel etwa ein Jahr. Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien arbeitet dabei hypothesengeleitet mit strukturierten Indikatorenkatalogen; deren Indikatoren sind ausdrücklich nicht kumulativ zu zählen, sondern als Leitfaden für die Gesamtwürdigung gedacht.
Toxikologische Ergebnisse wirken in beide Richtungen. Sie stützen die Angaben einer Person, wenn sie dazu passen – nach der 5. Auflage dürfen Haaranalysen oder PEth-Werte dem angegebenen Konsum nicht widersprechen. Sie erschüttern die Glaubwürdigkeit, wenn sie es tun. Deshalb ist die vollständige und rechtzeitige Offenlegung von Arzneistoffen, Erkrankungen und besonderen Ereignissen so wichtig: Ein erklärbarer Befund, der vorab dokumentiert ist, bleibt erklärbar. Der Befundbericht und die sachverständige Interpretation liefern dazu die fachliche Grundlage.
Der Nachweis ist eine Voraussetzung, nicht das Ergebnis. Bewertet werden zusätzlich Aufarbeitung, Stabilität der Veränderung und Alltagstauglichkeit der neuen Strategien.
Die Begutachtungsstelle im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung, nicht das Labor. Das Labor liefert Befunde, keine Verhaltensbewertung.
Ein Wert wird nie isoliert betrachtet. Er kann aber Widersprüche zu den eigenen Angaben aufdecken, und solche Widersprüche wiegen in der Gesamtwürdigung schwer.
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