Probenidentität bedeutet, dass zweifelsfrei feststeht, von welcher Person eine Probe stammt – und dass diese Zuordnung von der Abgabe über die Aufarbeitung bis zum Extrakt lückenlos erhalten bleibt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Befund überhaupt jemandem zugerechnet werden kann.
Am Anfang steht die Identitätskontrolle: Bei jeder Kontrolle ist ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Urinabgabe erfolgt unter Sichtkontrolle, die nach der Darstellung der BASt in der Praxis das Standardverfahren zur Aufdeckung von Manipulationen ist; die Beurteilungskriterien verlangen, dass Täuschungsversuche durch eine Urinabgabe unter Sichtkontrolle einer dazu befugten, entsprechend aus- und fortgebildeten, zuverlässigen Person ausgeschlossen werden. Bei der Haarentnahme tritt an die Stelle der Sichtkontrolle die unmittelbare Entnahme durch geschultes Personal am Hinterhauptshöcker, mit Markierung des proximalen Endes.
Im Labor setzt sich die Kette fort. Die GTFCh verlangt, alle Aufträge und Proben zu registrieren, sie auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und je Auftrag und Probe einen laborinternen Code zu vergeben. Die Identität der Probe und ihrer Extrakte muss durchgehend gesichert sein, und bei Probenüberführungen gilt das protokollierte Vier-Augen-Prinzip. Die Dokumentation muss die beteiligten Personen ausweisen. Damit ist Probenidentität nicht nur eine Frage des Etiketts, sondern eine Frage der lückenlosen Kette des Verbleibs.
Anlage 4a Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung lässt seit dem 01.05.2014 grundsätzlich zu, statt der Sichtkontrolle dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Verfahren zur eindeutigen Zuordnung des Urins zu verwenden. Ein von der BASt dokumentiertes Expertengespräch kam allerdings zu dem Ergebnis, dass ein Verzicht auf die Sichtkontrolle derzeit nicht möglich sei und zu Markerverfahren noch offene wissenschaftliche Fragen bestünden; diese Bewertung bezieht sich auf den damaligen Stand und die 3. Auflage der Beurteilungskriterien. Ob spätere Auflagen daran etwas geändert haben, ist hier nicht belegt.
Die Identität beantwortet die Frage, von wem die Probe stammt; die Probensicherung betrifft ihren körperlichen Schutz vor Verlust, Bruch und unbefugtem Zugriff.
Ja. Der Lichtbildausweis ist bei jeder Kontrolle vorzulegen; ohne Identitätsnachweis kann die Probe nicht zugeordnet werden.
Ja, über Registrierung, laborinternen Code und die protokollierte Überführung im Vier-Augen-Prinzip. Die Zuordnung muss bis zum Extrakt nachvollziehbar bleiben.
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